Wer sind die Gönner, die der AfD im Bundestagswahlkampf 2017 insgesamt 130.000 Euro gespendet haben? Die Staatsanwaltschaft äußert Zweifel, dass die Partei komplett die richtigen Namen genannt hat.
In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach.
Bisherige Vernehmungen hätten "Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt", sagte Staatsanwalt Andreas Mathy am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Es geht um eine Reihe von angeblichen Gönnern, die dem Kreisverband der heutigen Fraktionschefin
Genannte bestreiten, der AfD Geld gegeben zu haben
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Konstanz habe Zweifel, wonach es sich bei den Namen "tatsächlich um die angeblichen Spender handelt", schreibt der "Spiegel": Demnach bestreiten mehrere der angeblichen Spender inzwischen, der AfD tatsächlich Geld gespendet zu haben. Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben. Dies bestätigten demnach mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen.
Wie der "Spiegel" und "Report Mainz" weiter berichten, soll den angeblichen Spendern sogar Geld geboten worden sein. Wer sie zu den mutmaßlich falschen Angaben angestiftet habe, sei bislang unklar. Zu Details der Vernehmungen wollte sich die Staatsanwaltschaft Konstanz mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern.
Für Weidel ist der Zeitpunkt dieser Enthüllung ungünstig - vor dem Parteitag ihres Landesverbandes an diesem Wochenende. Ein Sprecher Weidels sagte: "Es verdichtet sich der Eindruck, dass das Parteikonto des Kreisverbandes gezielt kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden." Weidel selbst wollte sich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht zu dem Vorwurf äußern.
Parteispenden aus Nicht-EU-Ländern sind illegal
NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" hatte im vergangenen November enthüllt, dass der AfD-Kreisverband Bodensee vor der Bundestagswahl 2017 umgerechnet mehr als 132.000 Euro von einer Schweizer Firma erhalten hatte. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten sind grundsätzlich illegal, die Staatsanwaltschaft Konstanz leitete deswegen Ermittlungen ein. Der Kreisverband Bodensee hatte das Geld zurückgezahlt, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das Konto.
Zunächst hatte es von Seiten der AfD geheißen, die in 18 Einzelspenden gestückelte Großspende sei auf einen anonymen Spender zurückgegangen. Auf Anfrage der AfD sandte die Schweizer Firma PWS, die das Geld überwiesen hatte, dann aber Ende November eine Liste mit 14 angeblichen Geldgebern an die Bundesgeschäftsstelle der Partei, wie NDR, WDR und "SZ" berichteten. Die meisten leben demnach in Deutschland, mehrere in Spanien, einer in Belgien.
Die Organisation Lobby Control kritisierte ein "kriminelles Strohleute-System" bei der AfD. "Angabe gefälschter Spendernamen, Bestechung von Strohleuten: Die AfD-Wahlkampfhilfe durch anonyme Strippenzieher funktioniert wie das Spiel mit den Matroschka-Puppen, nur mit kriminellen Methoden", erklärte Ulrich Müller von Lobby Control.
Kubicki: "Verdacht der Geldwäsche"
Ein Sprecher der AfD wollte sich nicht zu den konkreten Vorwürfen äußern. "Das ist ein offizielles Verfahren, das bei der Bundestagsverwaltung liegt. Dazu können wir weiter nichts sagen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Bundestags-Vizepräsident
Die Linke forderte Aufklärung von der AfD. "Wenn die Berichte zutreffen, dann belügt die AfD nicht nur den Bundestag über ihre Finanzierungsquellen, sondern vor allem belügt sie die Bevölkerung", erklärte Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte. (hub/dpa/afp)
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