• Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will die umstrittene Wahlrechtsreform stoppen.
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll sie nicht unterschreiben.
  • Söder bezeichnete die Wahlrechtsreform als "Angriff auf unsere Demokratie"

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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf, die umstrittene Wahlrechtsreform zu stoppen. "Wir appellieren an den Bundespräsidenten, dass er dieses offensichtlich verfassungswidrige Gesetz nicht unterschreibt", sagte der CSU-Vorsitzende der "Bild am Sonntag" laut Vorabmeldung vom Samstag. "Die Ampel versucht, den Wählerwillen zu verfälschen."

Union will klagen

Söder bezeichnete die am Freitag von der Ampel-Koalition im Bundestag verabschiedete Wahlrechtsreform als "Angriff auf unsere Demokratie", weswegen die Union dagegen klagen werde. "Wer die meisten Stimmen hat, muss ins Parlament einziehen."

Die Reform hat das Ziel, die Größe des Bundestags zu begrenzen, die nun auf 630 Abgeordnete festgelegt ist. Da die Zweitstimme mehr Gewicht erhält, kann es passieren, dass Wahlkreisgewinner nicht ins Parlament einziehen.

Abschaffung könnte CSU gefährden

Gekippt wurde zudem die Grundmandatsklausel. Diese lässt eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Die Linke ist derzeit nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke im Bundestag. Die Abschaffung könnte aber auch der CSU gefährlich werden, die bei der Wahl 2021 bundesweit nur auf 5,2 Prozent kam.

Söder sagte dazu der "Bild am Sonntag", seine Partei komme sicher weiterhin über fünf Prozent. "Aber wir akzeptieren dennoch nicht, dass die Ampel versucht, ganz Bayern und Teile des Ostens mundtot machen."

Unterschrift ist normal

Ein Gesetz kann erst in Kraft treten, wenn es vom Bundespräsidenten ausgefertigt wurde. Vor der Unterschrift kann er die Inhalte umfänglich prüfen lassen, wenn er dies für notwendig hält. Dass das Staatsoberhaupt die Unterzeichnung verweigert, ist äußerst selten.

Steinmeier hatte im Jahr 2020 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken das Gesetz gegen Hass im Netz nicht unterschrieben. Später trat es in veränderter Form in Kraft.  © AFP

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