Sie ist die stärkste rechtsextreme Partei in Deutschland. Doch die NPD verliert zunehmend an Wählern. Bald könnte sie auch aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Künftig will die Partei unter einem neuen Namen antreten.
Die rechtsextreme NPD hat sich umbenannt und heißt nun Die Heimat. Das beschloss ein Parteitag am Samstag im sächsischen Riesa mit einer Mehrheit von 77 Prozent, wie die Partei mitteilte.
Mit dem Namen bezieht sie sich auf einen Heimatbegriff, der nicht-ethnische Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer oder Ausländer ausschließt. Die Heimat-Partei soll den "Widerstand" gegen die Politik der "Etablierten", wie es hieß, besser vernetzen.
NPD: Wählerzahlen sinken
Nach Zahlen des Verfassungsschutzes für das Jahr 2021 hat die NPD etwa 3.150 Mitglieder, allerdings mit deutlich sinkender Tendenz - so wie seit Jahren schon bei den Wählerzahlen.
Angesichts auch interner Konflikte sei ein "Ende des personellen, finanziellen und strukturellen Erosionsprozesses" nicht abzusehen, hieß es im Verfassungsschutzbericht von vor einem Jahr.
Ihre letzten Sitze in einem Landesparlament verlor die NPD 2016 in Mecklenburg-Vorpommern, seit 2019 ist sie auch nicht mehr im Europaparlament vertreten. Damals verlor der Ex-Vorsitzende Udo Voigt sein Mandat im Europaparlament. Am Sonntag stellte die neu benannte Partei "Die Heimat" erneut Voigt als Spitzenkandidat für die Europawahl im kommenden Jahr auf.
Bundesverfassungsgericht könnte NPD den Geldhahn abdrehen
Vergangenen Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht zudem erklärt, dass es am 4. und 5. Juli (jeweils 10.00 Uhr) über einen Antrag zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln werde. Den Antrag hatten der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung gestellt.
Wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte, ist das vorliegende Verfahren das erste dieser Art (Aktenzeichen: 2 BvB 1/19). Die Möglichkeit, einer Partei wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten den Geldhahn zuzudrehen, wurde 2017 neu geschaffen.
Sollten die Richter dem Antrag stattgeben, würde der Ausschluss zunächst für sechs Jahre gelten. Eine Verlängerung könnte aber beantragt werden. Zuvor waren zwei Versuche gescheitert, die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen.
NPD erhielt 2018 fast 900.000 Euro
Beim Ausschluss von der Parteienfinanzierung liegen die Hürden niedriger. Hier gilt nicht Voraussetzung, dass die Partei so stark ist, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen kann. Die NPD erhielt 2018 laut Bundestagsverwaltung staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro.
Nach Auffassung der Antragsteller ist die NPD verfassungsfeindlich. Die Partei sei weiterhin nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dies genüge für einen Finanzierungsausschluss. Bei einem Ausschluss würde auch die steuerliche Begünstigung der Partei entfallen. (dpa/afp/thp)
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