- Der Januar bringt viele Neuerungen mit sich.
- Das Bürgergeld kommt, die Energiepreisbremse sorgt für Entlastung und Familien erhalten mehr Unterstützung. Dafür steigen an anderen Stellen die Kosten.
- Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen, die ab Januar 2023 gelten.
Die Bundesregierung hat angesichts zahlreicher Krisen viele Reformen ausgearbeitet. Während es für einige geplante Neueinführungen wie das Deutschlandticket noch keinen festen Termin gibt, treten viele Regelungen bereits ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Unter anderem diese:
Finanzielle Entlastungen ab Januar 2023
- Energiepreisbremse kommt: Ab Januar 2023 tritt die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Allerdings werden die Entlastungsbeträge aus Rücksicht auf die Energieversorger erst ab März 2023 an Endkunden ausgezahlt. Die Energiepreisbremse deckelt einen Großteil des Verbrauchs und gilt in unterschiedlicher Höhe für private Haushalte, Unternehmen, Vereine, für die Industrie, Pflegeeinrichtungen und für Krankenhäuser.
- Kindergeld steigt: Ab Januar 2023 steigt das Kindergeld auf jeweils 250 Euro monatlich pro Kind. Familien mit niedrigem Einkommen werden zudem finanziell durch den Kinder-Sofortzuschlag entlastet.
- Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Ab Januar 2023 steigt das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro im Monat. Zudem wird es rund zwei Millionen Bürgern statt bisher 600.000 zur Verfügung stehen.
- Mehr Geld für Alleinerziehende: Der steuerliche Entlastungsbetrag für alleinerziehende Elternteile wurde im Jahr 2020 bereits verdoppelt. Ab Neujahr 2023 steigt er erneut um 252 Euro und liegt dann bei 4260 Euro.
- Höhere Homeoffice-Pauschale: Ab 2023 können insgesamt 210 Tage im häuslichen Büro à sechs Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bislang lag die Höchstgrenze bei 120 Homeoffice-Tagen à fünf Euro. Ein Arbeitszimmer muss nicht vorhanden sein.
- Grundfreibetrag steigt: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Neujahr um 561 Euro und liegt dann bei 10.908 Euro.
- Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag: Bei der Einkommensteuererklärung können Arbeitnehmer ab 2023 statt 1.200 Euro insgesamt 1.230 Euro pauschal und ohne Belege für Werbungskosten geltend machen.
- Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Aufwendungen, die für die Altersvorsorge getroffen werden, können ab 2023 vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Rauchen, Krankenkasse und Co.: Das wird 2023 teurer
- Tabaksteuer steigt: Schlechte News für Raucher: Ab dem 1. Januar 2023 wird die Tabaksteuer im Rahmen des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes erneut erhöht. Wie das Bundesfinanzministerium informiert, steigt die Tabaksteuer für eine Schachtel mit 20 Zigaretten zwischen 2022 und 2026 um etwa 8 Cent pro Jahr. Für eine Packung mit 40 g Tabak-Feinschnitt fallen in diesem Zeitraum durchschnittlich 13 bis 16 Cent mehr Steuer im Jahr an.
- Krankenkassen: Die Krankenkassenbeiträge klettern 2023 auf ein neues Rekordhoch. Gut 16,2 Prozent ihres Bruttogehalts müssen gesetzlich Versicherte an die Krankenkasse zahlen. Auch viele Privatversicherte müssen für ihre gesundheitliche Absicherung im neuen Jahr mehr löhnen. Im Schnitt steigen die Beiträge für die privaten Krankenkassen um rund 3,7 Prozent.
- Gebäudeversicherungen: Auch die Prämien für Wohngebäudeversicherungen ziehen 2023 an. Der Grund für den Anstieg sind unter anderem Inflation, Naturkatastrophen wie die Flut im Sommer 2021 und massiv gestiegene Baukosten. Viele Verbraucherzentralen beraten bei Versicherungsfragen.
- Flüge: Einige Airlines – insbesondere die Lufthansa und die Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss International Air Lines – schrauben ihre Preise ordentlich nach oben. Laut einer Analyse von idealo.de sollen Lufthansa-Flüge im Sommer 2023 teilweise über 40 Prozent mehr kosten als im Sommer 2022. Einige Billigflieger sollen ihre Preise 2023 hingegen senken.
- Autogas: Da 2023 eine Steuervergünstigung für Autogas endet, wird LPG an der Zapfsäule teurer. Im neuen Jahr fällt dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro pro Tonne an.
- Kfz-Versicherung: 2023 werden die Typklassen für Fahrzeuge neu eingestuft, wodurch die Kfz-Versicherung für viele Autofahrer teurer wird. Ein Versicherungswechsel kann sich je nach Einstufung des Fahrzeugs lohnen.
- Lkw-Maut: Zum 1. Januar 2023 wird es für Brummi-Fahrer auf deutschen Fernstraßen teurer. Die Erhöhung der Maut basiert auf EU-Vorgaben und dem neuen Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut orientiert sich an den Ausgaben für Betrieb, Bau, Ausbau und Erhalt von Verkehrswegen und seit 2022 auch an den tatsächlichen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung.
- Höhere CO2-Kosten für Vermieter: Schlecht gedämmte Gebäude haben besonders hohe CO2-Kosten, da mehr geheizt werden muss. Bisher mussten Mieter diese Kosten alleine tragen. 2023 wird die Aufteilung des CO2-Preises für Heizkosten neu geregelt. Dann müssen sich – je nach energetischem Zustand des Gebäudes – auch Vermieter stärker an den Kosten beteiligen.
Bürgergeld, Krankmeldungen, Führerschein & Co.: Weitere Neuerungen 2023
- Bürgergeld: Ab 2023 weicht Hartz IV dem neuen Bürgergeld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 502 Euro monatlich. Auch die Regelsätze für Kinder steigen je nach Alter des Kindes um 33 bis 44 Euro pro Monat.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab 2023 entfällt der gelbe AU-Schein, den Angestellte im Krankheitsfall am Arbeitsplatz einreichen mussten. Fortan melden Krankenkassen dem Arbeitgeber elektronisch, wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.
- Führerschein umtauschen: Besitzer eines rosafarbenen oder grauen Führerscheins, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 gegen einen neuen EU-Führerschein in Chipkarten-Form umtauschen. Um den neuen Führerschein zu erhalten, muss der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis sowie ein biometrisches Passfoto bei der Führerscheinbehörde des Wohnorts vorgelegt werden. Zudem wird eine Gebühr in Höhe von rund 25 Euro erhoben.
- Mehrwegverpackungen: Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen von Restaurants, Caterern und Lieferdiensten ab 2023 in umweltfreundlicheren Mehrwegverpackungen verpackt werden. Ausgenommen sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Mitarbeitern und einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern. Gastro-Betriebe dürfen ein Pfandsystem für die Verpackungen einführen. Wer möchte, kann seine eigene Verpackung mitbringen und Essen oder Getränke in diese abfüllen lassen.
Verwendete Quellen:
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023
- Bundesregierung: Lkw-Maut soll steigen
- Bundesfinanzministerium: Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts
- Bundesfinanzministerium: Das ändert sich 2023
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Bis 19. Januar 2023 Führerschein umtauschen
- ADAC: Flugpreise im Urlaub 2023: Flüge deutlich teurer
- Verbraucherzentrale: Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss
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