- Im neuen Jahr treten zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft.
- Auf Verbraucher und Unternehmen warten finanzielle Entlastungen, etwa bei den Energiekosten oder fürs Homeoffice.
- Doch der Jahreswechsel bringt auch höhere Kosten und neue Regelungen für mehr Nachhaltigkeit mit sich.
Energiepreisbremse für Strom, Gas und Fernwärme
Ab März 2023 sorgen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme für finanzielle Entlastung. Diese sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und für Bürger und Unternehmen gelten. Um die Versorgungsunternehmen zu entlasten, werden die ab Jahresanfang geltenden Entlastungsbeträge erst im März 2023 ausgezahlt. Wer seine Energiekostenrechnung nicht auf einen Schlag begleichen kann, soll die Möglichkeit haben, diese im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung zinsfrei in Raten abzuzahlen. Zudem plant die Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro für die auf Verbraucher übertragenen Übertragungsnetzentgelte.
Preisbremse für Gas und Fernwärme
Für private Haushalte, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr liegt die Deckelung des Gaspreises bei 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Preisbremse deckelt 80 Prozent des Verbrauchs, gemessen am Verbrauch des Vorjahres. Für die restlichen verbrauchten Kilowattstunden wird der geltende Marktpreis berechnet.
Für die Industrie und Krankenhäuser tritt 2023 eine befristete Gaspreisbremse ab Januar 2023 in Kraft. Zusätzliche Hilfsfonds sollen die Versorgung von stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sicherstellen.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse für Privathaushalte und kleine Unternehmen deckelt ab Neujahr 2023 80 Prozent des Basisbedarfs, der sich nach dem Verbrauch im Vorjahr richtet. Die geplante Strompreisbremse soll bei 40 Cent je Kilowattstunde liegen. Der darüber hinausgehende Verbrauch wird nach dem regulären Marktpreis berechnet. Für mittlere und große Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, ist ein Deckel von 13 Cent des Netto-Arbeitspreises für 70 Prozent des Verbrauchs vorgesehen, ebenfalls am Vorjahresverbrauch gemessen.
Das Deutschlandticket ersetzt das 49-Euro-Ticket
Das 49-Euro-Ticket soll 2023 schnellstmöglich durch das Deutschlandticket abgelöst werden. Mit dem Deutschlandticket kann der öffentliche Nahverkehr bundesweit genutzt werden. Geplant ist ein Abo, das monatlich gekündigt werden kann. Ein genaues Datum für die Einführung steht noch nicht fest (Stand Dezember 2022).
Höheres Wohngeld für mehr Menschen
Um Bürger zu entlasten, soll ab dem 1. Januar 2023 das Wohngeld um durchschnittlich rund 190 Euro im Monat steigen und für zwei Millionen Menschen statt bisher für 600.000 zur Verfügung stehen. Somit steigt das Wohngeld von 180 Euro auf rund 370 Euro im Monat. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den Mietkosten, vom Wohnort und vom Einkommen ab.
Steigende Renten in Ost und West
Rentner in Ost und West sollen ab dem 1. Juli 2023 höhere Renten erhalten. Im Westen ist ein Plus von 3,5 Prozent vorgesehen, im Osten sollen die Bezüge um 4,2 Prozent steigen. Somit erfolgt eine erneute Anpassung des Renten-Niveaus im Osten an das West-Niveau. Bedacht werden Altersrenten, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, gesetzliche Unfallrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern.
Bürgergeld löst Hartz IV ab
Die womöglich meist diskutierte Veränderung im Jahr 2023 ist das neue Bürgergeld, das ab dem 1. Januar 2023 Hartz IV ablöst. Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich statt bisher 449 Euro einen Regelsatz in Höhe von 502 Euro. Im ersten Bezugsjahr werden die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen. Das erste Jahr gilt als Karenzzeit, in der Bezieher sich auf die Jobsuche fokussieren sollen. In dieser Zeit liegt der Freibetrag für Vermögen bei 40.000 Euro, für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person liegt die Grenze bei 15.000 Euro.
Der Freibetrag für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro wird auf 30 Prozent angehoben. Für Einkommen von Schülern und Studenten steigt der Freibetrag auf 520 Euro und auch Auszubildende können mehr von ihrer Ausbildungsvergütung behalten. Pflichtverletzungen werden nach einem dreistufigen System sanktioniert – allerdings nur, wenn die Leistungsminderung nicht zu einer außergewöhnlichen Härte führt. Zudem sollen Menschen, die es besonders schwer haben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, ganzheitlicher gefördert werden.
Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie
Essen und Getränke zum Mitnehmen und Essenslieferungen müssen von Restaurants, Lieferdiensten und Caterern ab dem 1. Januar 2023 in Mehrwegbehältern ausgehändigt werden. So soll unnötiger Plastikmüll eingespart werden. Ausgenommen von der Regelung sind kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern. Kunden können Bestellungen in selbst mitgebrachten To-Go-Behältern transportieren. Für die Abfüllung gelten bestimmte Hygieneregeln.
Staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Viele Tierrechtler sehen in dieser Neueinführung wohl eher eine kleine Schweinerei als einen großen Durchbruch für mehr Tierwohl: Das staatliche Label zur Kennzeichnung der Halteform von Schweinen muss ab Sommer 2023 zunächst nur verpflichtend unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland kennzeichnen. Importiertes und verarbeitetes Schweinefleisch muss nicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung unterteilt die Kategorien Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.
Geplant ist, das Tierwohllabel auch für Rindfleisch und Geflügel sowie für verarbeitete Fleischprodukte und Fleisch, das in der Gastronomie angeboten wird, mit dem Label zu kennzeichnen. Kritik kommt auch vom Deutschen Bauernverband (DBV). Das Label habe deutliche Schwachstellen. Ein Beispiel: Auch Fleisch von importierten Ferkeln, die im Ausland ohne Betäubung kastriert wurden, würde die Kennzeichnung erhalten.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten mehr Menschen regelmäßig oder zu 100 Prozent im Homeoffice. 2023 kann die Homeoffice-Pauschale weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Zudem wird der Betrag erhöht: Statt bislang 600 Euro, können bis zu 1.260 Euro – insgesamt bis zu 210 Arbeitstage im Homeoffice pro jeweils sechs Euro – von der Steuer abgesetzt werden. Ein häusliches Arbeitszimmer muss nicht vorhanden sein.
Krankenkassenbeiträge steigen
Ab dem 1. Januar 2023 gehen rund 16,2 Prozent des Bruttogehalts an die gesetzlichen Krankenkassen. Damit steigt der Beitrag um 0,3 Punkte auf einen neuen Rekordwert. Mit den höheren Beiträgen sollen die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen finanziert werden. Rund ein Drittel der Privatversicherten muss ebenfalls mit Beitragsanpassungen rechnen. Wie der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) auf seiner Internetseite mitteilt, steigen die Beiträge durchschnittlich um 3,7 Prozent.
Mehr Kindergeld
Um Familien finanziell zu entlasten, wird das Kindergeld im neuen Jahr erhöht. Für die ersten drei Kinder erhalten Eltern dann jeweils 250 Euro im Monat. Aktuell beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro. Ab dem vierten Kind wird bereits ein Kindergeld in Höhe von 250 Euro im Monat gezahlt.
EU-Verbandsklage wird eingeführt
Ab dem 25. Juni 2023 wird die EU-Verbandsklage eingeführt. Diese ermöglicht es Verbraucherverbänden, Schadensersatz für Geschädigte einzuklagen. Betroffene müssen dann nicht mehr selbst vor Gericht ziehen. Mit der Sammelklage können beispielsweise Rückzahlungsansprüche für unzulässige Preiserhöhungen eingefordert werden. Verbraucherschützer sehen in der Einführung einen Meilenstein für den Verbraucherschutz.
Verwendete Quellen:
- Bundesregierung.de: Basisversorgung zu günstigeren Preisen
- Bundesregierung.de: Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet
- Bundesregierung.de: Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Kinder
- Bundesregierung.de: Deutschlandticket – das planen Bund und Länder
- bmwsb.de: "Wohngeld Plus" – Reform
- Bundesregierung.de: Mehr Chancen und mehr Respekt
- Bundesregierung.de: Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen
- Bundesregierung.de: Im Alter weiterhin gut abgesichert
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Erste Lesung im Bundestag
- agrarheute.de: Staatliches Tierwohl-Label kommt: Landwirte und Tierschutz üben Kritik
- pkv.de: Warum die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung 2023 in manchen Tarifen steigen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: EU-Verbandsklage: Ein Meilenstein für den Verbraucherschutz
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