Krachende Niederlage für Emmanuel Macron und Ursula von der Leyen: Das Europaparlament hat die französische Kandidatin für die EU-Kommission, Sylvie Goulard, abgelehnt.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron muss eine neue Kandidatin für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen nominieren.
Macrons ursprüngliche Kandidatin Sylvie Goulard bekam am Donnerstag bei einer Abstimmung der zuständigen Ausschussmitglieder des Europaparlaments nicht die erforderliche Mehrheit. Nach Angaben aus dem Parlament stimmten lediglich 29 Abgeordnete für sie, aber 82 gegen sie.
Grund für Ablehnung: Laufende Ermittlungen
Grund für die Ablehnung waren unter anderem noch laufende Ermittlungen gegen Goulard zu einer Affäre um Scheinbeschäftigung sowie eine mehrjährige hoch dotierte Beratertätigkeit für die Denkfabrik eines Privatinvestor. Wegen der Affäre um Scheinbeschäftigung war Goulard 2017 als französische Verteidigungsministerin zurückgetreten.
Macron und die künftige EU-Kommissionschefin
Zu der Abstimmung kam es am Donnerstagmittag nach einer weiteren eineinhalbstündigen Anhörung von Goulard. Die 54-jährige Französin hatte dabei erfolglos versucht, Zweifel an ihrer Integrität auszuräumen. Die für Goulard schwierigste Frage war, warum sie als französische Verteidigungsministerin zurücktrat, nun aber denkt, EU-Kommissarin sein zu können. Offensicht sei Goulard der Ansicht, dass für EU-Kommissare nicht dieselben Standards gelten sollten wie für französische Minister, kritisierte die dänische Abgeordnete Pernille Weiss (EVP) zum Abschluss der Sitzung.
Goulards Begründung reicht Abgeordneten nicht
Goulard hatte zuvor erklärt, dass es in Frankreich üblich sei, bei Ermittlungen zurückzutreten - es diese Tradition aber auf EU-Ebene nicht gebe. Zudem verwies sie auf das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Unterstützung der künftigen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ihre Kandidatur. Zudem betonte sie, dass es bislang kein Anklageverfahren gebe.
Goulard ist die erste Kandidatin für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen, die nach Anhörungen im Parlament nicht die notwendige Zustimmung bekommt. Noch vor den Anhörungen hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments allerdings gegen die Kandidaten aus Ungarn und Rumänien wegen grundsätzlicher Interessenskonflikte ein Veto eingelegt. (mgb/dpa)
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