- Der Begriff "Rasse" soll künftig nicht mehr im Grundgesetz vorkommen.
- Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesjustizminsterin Christine Lambrecht einigten sich auf eine neue Formulierung.
- Die entscheidende Hürde wartet allerdings noch.
Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff "Rasse" im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung "aus rassistischen Gründen" stehen. Das bestätigten Sprecher des Justiz- und des Innenministeriums am Freitag in Berlin. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.
Neue Formulierung geht auf Vorschlag von Lambrecht zurück
Die jetzt gewählte Formulierung geht auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin
Die entscheidende Hürde wartet allerdings danach: Denn für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD benötigen also in jedem Fall Zustimmung auch aus der Opposition. (dpa/ska)
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