Nach dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgericht zur Einstufung der AfD-Nachwuchsorganisation JA als "gesichert extremistisch" stellen Bundestagsabgeordnete den Verbleib des JA-Vorsitzenden Hannes Gnauck im Verteidigungsausschuss in Frage.
Sie sehe "die Sicherheit unseres Landes gefährdet, weil der Vorsitzende einer extremistischen Organisation Zugang zu eingestuften Informationen erhält", sagte die Ausschussvorsitzende
"Auch die Funktionsfähigkeit unseres Parlaments ist bedroht, falls die Bundesregierung in den Ausschusssitzungen wesentliche Informationen zurückhalten sollte, weil der Vorsitzende einer extremistischen Organisation anwesend ist", sagte die FDP-Politikerin weiter.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Henning Otte (CDU) forderte, die Personalie Gnauck müsse im Ältestenrat des Bundestages "dahingehend geprüft werden, ob ein Verbleib im Verteidigungsausschuss noch angemessen ist". Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln sei "ein deutlicher Hinweis auch auf die inhaltliche politische Ausrichtung auch der AFD insgesamt".
Die Obfrau der Grünen im Verteidigungsausschuss, Sara Nanni, sagte: "Die einzigen, die die Möglichkeit haben, Hannes Gnauck abzuberufen, ist die AfD-Fraktion.“ Sie fügte hinzu: "Das tut sie aber nicht. Vielmehr schmückt sie sich mit Rechtsextremisten."
Einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge darf der Verfassungsschutz die JA als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht am Dienstag mit und lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Die Entscheidung befeuerte die Debatte um ein juristisches Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Organisationen und ein Verbot der JA.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht. © AFP
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