- Etliche Bundesländer lockern ihre Corona-Maßnahmen.
- Ein Überblick über die neuen Regelungen.
Angesichts niedriger Infektionszahlen haben etliche Bundesländer am Dienstag weitere Öffnungsschritte auf den Weg gebracht. Was sich wo ändert, lesen Sie hier.
In den beiden größten Millionenstädten Berlin und Hamburg beschlossen die Senate, ihren Gastronomen ab Freitag die Bewirtung von Gästen im Innenbereich wieder zu erlauben. Dabei muss aber ein Corona-Test vorgelegt werden. Berlins Regierung erlaubt außerdem touristische Hotelübernachtungen ab dem 11. Juni.
Teils Alkoholverbot in Hamburg
In Berlin entfällt ab Freitag ferner die Testpflicht im Einzelhandel und der Außengastronomie. Auch Fitnessstudios und Flohmärkte dürfen wieder öffnen.
Größere Veranstaltungen werden unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Berlins Regierender Bürgermeister
In Hamburg ist der Besuch der Innenbereiche von Restaurants und Lokalen ab Freitag ebenfalls nur mit Test möglich. Dazu kommen außerdem weitere Auflagen, wie der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bekannt gab. So gilt drinnen eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr, im Außenbereich dürfen die Gaststätten länger öffnen.
Die Hansestadt kündigte zugleich ein Alkoholverbot im Freien in Teilen der Vergnügungsviertel Sternschanze sowie St. Pauli an. Dies ist eine Reaktion auf Vorfälle am vergangenen Wochenende, als dort zeitweise tausende Menschen Corona-Regeln missachteten und bei der Räumung von Straßen teils Polizisten attackierten.
Dort darf nun ab Freitag um 23:00 Uhr kein Alkohol mehr verkauft oder ausgeschenkt werden. Auch das Mitbringen ist untersagt.
Lockerungen auch in Brandenburg, Thüringen und dem Saarland
In Brandenburg, dem Saarland und weiteren Bundesländern wurden am Dienstag ebenfalls Lockerungen verkündet. In Brandenburg darf die Innengastronomie mit Testpflicht ab Donnerstag öffnen. Dazu kommen weitere Maßnahmen - etwa die Abschaffung der Testpflicht in der Außengastronomie, die Lockerung von Kontaktbeschränkungen sowie die Erlaubnis für private Feiern.
Thüringen beschloss abhängig von der regionalen Inzidenz neue Öffnungsschritte ab Mittwoch. In Landkreisen mit Inzidenzwerten bis 35 etwa darf die Innengastronomie ohne Testpflicht öffnen, in Landkreisen mit Inzidenzwerten unter 50 sind Tests jedoch obligatorisch.
Im Saarland entfällt ab Freitag laut Regierung die Testpflicht im Einzelhandel. Zudem werden Kontaktregeln gelockert und Besuche in Altenheimen und Kliniken erleichtert.
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Sperrstunde für Besucher der Innengastronomie entfällt
Auch in Sachsen-Anhalt verkündete die Regierung Lockerungen für Landkreise mit Inzidenzwerten von unter 35. Dort wird künftig auf eine Testpflicht in der Außengastronomie verzichtet, die Sperrstunde für Besucher der Innengastronomie entfällt.
Zudem werden die Regeln für Sportkurse und Vereinstraining gelockert. Kinos, Theater oder Literaturhäuser dürfen ebenso öffnen wie Schwimmbäder. In Mecklenburg-Vorpommern sind ab Donnerstag Familienfeiern in Gaststätten mit bis zu 30 Menschen gestattet. (afp/msc)
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