• Bislang hatten alle Bürger in Deutschland Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche.
  • Doch am 11. Oktober läuft die Regelung für die Bürgertests aus.
  • Ab diesem Stichtag müssen dann die Kosten für einen Test selbst getragen werden – es gibt aber Ausnahmen.

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Ab dem 11. Oktober dürfte das Leben für Ungeimpfte merkbar teurer werden. Denn ab diesem Stichtag werden die bislang kostenlosen Bürgertests abgeschafft. Wer ab da einen Corona-Schnelltest braucht, etwa um den neuesten Blockbuster im Kino sehen zu können, der muss diesen künftig selber bezahlen.

Darauf hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder im August geeinigt. Die Begründung: Weil inzwischen genug Impfstoff zur Verfügung stehe, sei es nicht mehr zu verargumentieren, warum der Steuerzahler weiterhin die Kosten für die Tests übernehmen solle. Bis August hatte der Bund nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) rund 3,7 Milliarden Euro für die Bürgertests ausgegeben.

Doch welche Kosten kommen jetzt auf die Bürger zu und muss wirklich jeder die Test selbst bezahlen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer muss seine Corona-Schnelltests weiterhin nicht selbst bezahlen?

Die neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht zwar vor, dass künftig grundsätzlich jeder Corona-Schnelltest selbst bezahlt werden muss; wie bei jeder Regel gibt es aber auch hier Ausnahmen. Vollständig kostenlos bleiben die Tests auch weiterhin für die folgenden Gruppen:

  • Kinder bis 12 Jahre
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Quarantäne befinden und einen Test vorweisen müssen, um diese zu beenden
  • Personen die Angehörige in einem Alten- oder Pflegeheim besuchen

Darüber hinaus gibt es aber auch noch einige andere Personengruppen, die zumindest noch für einen gewissen Zeitraum Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests haben. Dazu gehören:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 – befristet bis zum 31.12.2021
  • Schwangere – befristet bis zum 31.12.2021
  • Stillende – befristet bis zum 10.12.2021
  • Personen aus dem Ausland, die aktuell in Deutschland studieren und bereits mit einem hierzulande nicht anerkannten Impfstoff (zum Beispiel Sputnik V) geimpft wurden – befristet bis zum 31.12.2021

Ein Grund dafür, dass bei Kindern zwischen 13 und 18 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen der Bund noch länger die Kosten übernimmt, ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt. Daher sollen sie noch länger Zeit bekommen, sich impfen zu lassen.

Stiko empfiehlt Schwangeren und Stillenden die Impfung

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Schwangeren und Stillenden die Corona-Impfung mit einem mRNA-Vakzin. Dabei sei eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen worden.

Was ist mit Tests am Arbeitsplatz?

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben Arbeitnehmer auch weiterhin Anspruch auf zwei kostenlose Corona-Tests durch ihren Arbeitgeber pro Woche. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht vollständig von zu Hause aus ausübt.

Welche Dokumente braucht man für einen kostenlosen Corona-Schnelltest?

Wer nach dem 11. Oktober weiterhin kostenlose Schnelltests bekommen will, muss bei der Teststelle einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen und begründen können, warum er ein Anrecht auf den Test hat. Der Altersnachweis bei Kindern und Jugendlichen erfolgt ebenfalls durch das Vorlegen eines Ausweises.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums muss auf dem Schreiben allerdings keine Diagnose angegeben werden. Schwangere hingegen können den Mutterpass als Nachweis verwenden.

Studierende aus dem Ausland, die bereits mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, müssen hingegen eine Studienbescheinigung und ihren Impfausweis vorweisen können.

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Was kosten Corona-Schnelltests künftig?

Wie viel die Bürger nach dem 11. Oktober pro Test bezahlen müssen, lässt sich derzeit nicht genau sagen. Für Schnelltests hatte der Bund den Testzentren bislang 11,50 Euro gezahlt. Für die genaueren PCR-Tests wurden hingegen etwa 43 Euro pro Stück gezahlt.

Die Testzentren dürfen aber grundsätzlich frei entscheiden, wie viel ein Test bei ihnen kosten soll. Vermutet wird deshalb, dass die durchschnittlichen Preise für Privatpersonen höher ausfallen könnten.

Der Bayerische Hausärzteverband erklärte etwa gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass ein Schnelltest bis zu 35 Euro kosten könnte. Viele Testzentren sind sich auch noch nicht sicher, ob sie ihr Angebot nach dem 11. Oktober weiter aufrechterhalten werden.

Verwendet Quellen:

  • BR24: Ende der kostenlosen Corona-Test – und dann?
  • Deutsche Presse-Agentur
  • Homepage der Bundesregierung
  • Homepage des Bundesgesundheitsministeriums
  • Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021


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