Stars wie Nicole Kidman, Sarah Jessica Parker und Lucy Liu machten es vor: Sie ließen ihr Kind von einer Leihmutter austragen. Kürzlich hat auch Reality-TV-Star Kim Kardashian angekündigt, sich für ihr drittes Kind eine Leihmutter suchen zu wollen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und wie funktioniert das eigentlich?

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Wenn ein Paar ungewollt kinderlos bleibt, dann kann das eine Beziehung stark belasten. Manche Paare, die sich Kinder wünschen, denken deshalb über eine Leihmutter nach.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau in ihrer Gebärmutter ein fremdes Kind aus und übergibt es danach an seine genetischen Eltern.

Dafür gibt es durchaus prominente Vorbilder – einige Stars haben in den vergangenen Jahren bereits Erfahrungen mit Leihmutterschaften gesammelt.

Die Schauspielerin Lucy Liu beispielsweise brachte ihren Sohn Rockwell Lloyd Liu 2015 durch eine Leihmutter zur Welt.

Kürzlich kündigte auch Kim Kardashian an, durch eine Leihmutter ein drittes Kind bekommen zu wollen.

Wie läuft eine Leihmutterschaft ab?

Bei einer Leihmutterschaft bringt eine Frau ein Kind zur Welt, das genetisch nicht mit ihr verwandt ist. Dafür wird ihr eine Eizelle eingepflanzt, die bereits befruchtet ist. Sie trägt das Kind aus und übergibt es danach an seine genetischen Eltern. Das wird vorher vertraglich geregelt.

Kann ein Paar keine Kinder bekommen, weil entweder der Mann oder die Frau unfruchtbar ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Befruchtung: So kann die Eizelle der genetischen Mutter mit den Samen eines fremden Mannes befruchtet werden, falls das Sperma ihres Partners das Problem ist.

Umgekehrt kann auch die Eizelle einer fremden Frau mit dem Samen des Vaters befruchtet und einer Leihmutter eingesetzt werden.

Es wird dabei aber unbedingt dazu geraten, keine Eizelle der Leihmutter zu verwenden, damit ihre Bindung an das Kind nicht zu stark ist.

Wenn ein Paar keine Kinder bekommen kann, gibt es zwar grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren. Die Anforderungen dafür sind aber hoch – und die Nachfrage ist sehr groß.

Außerdem ist ein adoptiertes Kind nicht mit seinen Eltern verwandt. Einige Paare entscheiden sich deshalb für eine Leihmutterschaft.

Ist eine Leihmutterschaft erlaubt?

In vielen Ländern auf der Welt sind Leihmutterschaften grundsätzlich verboten. Legal sind sie allerdings in einigen Staaten der USA und in Ländern wie Indien oder der Ukraine.

Eine Übersicht dazu gibt es hier.

In Deutschland sind sowohl die Vermittlung einer Leihmutterschaft als auch die medizinische Begleitung einer Leihmutter gesetzlich ohne Ausnahme verboten.

Dabei macht sich der Arzt strafbar, der bei einer möglichen Leihmutterschaft hilft. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Das regelt das Embryonenschutzgesetz in Deutschland. Die Leihmutter und ihre Auftraggeber bleiben dagegen straffrei.

In Österreich verbietet das Fortpflanzungsmedizingesetz eine Leihmutterschaft. Dort ist auch die Samenspende sowie die Eizell- und Embryospende verboten.

In der Schweiz gestattet die Bundesverfassung alle Arten von Leihmutterschaften nicht. Hier gilt: Die Mutter des Kindes ist die Frau, die es zur Welt gebracht hat.

Was passiert, wenn man sich eine Leihmutter im Ausland sucht?

Grundsätzlich gibt es im Ausland Agenturen, die Leihmütter vermitteln, beispielsweise in den USA. Das ist allerdings nicht günstig – nach Schätzungen von Experten fallen dafür Kosten in Höhe von 60.000 bis 150.000 Dollar an.

Davon bekommt die Leihmutter einen Bruchteil. Der Rest des Geldes ist für Posten wie Schwangerschaftsuntersuchungen und Anwaltskosten vorgesehen. Als deutlich günstiger gilt eine Leihmutterschaft in Indien.

Doch egal, wo Paare sich eine Leihmutter suchen: Die Einreise mit dem Neugeborenen nach Deutschland ist schwierig.

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass die Frau als Mutter gilt, die ein Kind geboren hat (§1591 BGB). Dabei ist unerheblich, ob sie mit diesem Kind genetisch überhaupt verwandt ist.

Wird das Kind einer Leihmutter nun beispielsweise in Indien oder den USA geboren, dann hat es nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und entsprechend keine gültigen Papiere, mit denen es nach Deutschland einreisen könnte.

Es gibt jedoch keine rechtlichen Konsequenzen für die Leihmutter oder die sogenannten "Bestelleltern". Sie können ebenfalls nicht wegen Kinderhandels bestraft werden.

Einige Agenturen in den USA bieten allerdings auch an, bei den Einreisepapieren behilflich zu sein.

Was spricht für und gegen eine Leihmutterschaft?

Ungeachtet der rechtlichen Fragestellungen und der hohen finanziellen Hürden einer Leihmutterschaft stellen sich dabei auch Fragen der Ethik. Es gibt einige Argumente pro und contra Leihmutterschaft.

Kritiker bemängeln vor allem, dass bei einer Leihmutterschaft nicht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht, sondern die Abwicklung eines Rechtsgeschäftes. Die römisch-katholische Kirche lehnt Leihmutterschaften kategorisch ab.

Aus Indien gibt es immer wieder Berichte, dass sich vor allem arme Frauen als Leihmütter verdingen – und manchmal Probleme haben, ein Kind abzugeben, zu dem sie im Mutterleib bereits eine Bindung aufgebaut haben.

Befürworter wiederum sehen in der Leihmutterschaft eine Möglichkeit für Paare mit gesundheitlichen Problemen, Kinder zu bekommen, mit denen sie genetisch verwandt sind.

Das gilt auch für Frauen, für die eine Schwangerschaft ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt.

Seriöse Agenturen nehmen nur Frauen als potenzielle Leihmütter in ihre Datenbanken auf, die bereits mindestens ein gesundes Kind auf die Welt gebracht haben.

Sie sorgen dafür, dass die Leihmutter und die genetischen Eltern schon während der Schwangerschaft eine Bindung aufbauen können.

Da Leihmutterschaft ein relativ junges Phänomen ist, sind die psychischen Langzeitfolgen für Leihmütter und für die Kinder noch nicht umfassend erforscht.

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