Hundehalter in Österreich müssen sich umstellen: Seit dem 1. Januar sind Maulschlaufen in dem Land verboten. Diese Änderung im Bundestierschutzgesetz ist das Ergebnis jahrelanger Tierschutz-Bemühungen.
Wer seinen Hund vom Schnappen abhalten will, greift meist zum Maulkorb. Für bestimmte Vierbeiner ist das Tragen eines Maulkorbs sogar Pflicht – etwa weil sie aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich gelten. Du kannst für Deinen Hund aber theoretisch auch eine Maulschlaufe kaufen. Nur – was ist das überhaupt?
Eine Maulschlaufe für Hunde besteht meist aus Nylon, passt problemlos in die Hosentasche und gilt unter manchen Haltern oft als praktischer Maulkorb-Ersatz. Besonders im öffentlichen Raum, wo mancherorts eine Maulkorb-Pflicht besteht, kommen die Schlaufen immer wieder zum Einsatz.
So auch in Österreich. Dort besteht beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maulkorb-Pflicht, die jedoch immer wieder mit der Verwendung einer Maulschlaufe umgangen wird. Dabei wissen viele Halter aber offenbar nicht, dass eine Maulschlaufe großes Leid für ihren Hund bedeuten kann.
Wann kommt eine Maulschlaufe beim Hund zum Einsatz?
Maulschlaufen sind ursprünglich für den kurzzeitigen Einsatz bei tierärztlichen Behandlungen gedacht, um Hunde sicher zu fixieren und vom Beißen abzuhalten. Die Betonung liegt hier auf dem kurzzeitigen Einsatz. Denn bei längerer Verwendung können die engen Schlaufen ein echtes Gesundheitsrisiko für die Vierbeiner darstellen und sie stark einschränken, berichtet die "Tierschutzombudsstelle Wien" (TOW).
Die vermeintlich praktischen Vorrichtungen seien alles andere als harmlos: Sie schränken die Atmung massiv ein und verhindern das Hecheln. Außerdem kann ein Hund nichts trinken, wenn er eine Maulschlaufe trägt. Gerade an heißen Sommertagen kann dies für Hunde lebensgefährlich sein, so die Tierschützer. Sie haben sich bereits seit Jahren für ein Verbot der Maulschlaufen in Österreich eingesetzt.
Maulschlaufen-Verbot: Meilenstein für Tierschutz in Österreich
Jetzt können die Tierfreunde endlich den Erfolg feiern. Mit der aktuellen Änderung des Bundestierschutzgesetzes dürfen Hundehalter seit dem 1. Januar 2025 keine Maulschlaufen mehr kaufen oder bei ihren Hunden verwenden. Verstöße gegen das Verbot können mit Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro geahndet werden. Einzige Ausnahme: Tierärzte dürfen Maulschlaufen weiterhin im Rahmen von Behandlungen
Eva Persy, die Wiener Tierschutzombudsfrau, bezeichnet das Verbot als großen Erfolg für den Tierschutz. Endlich sei die Politik auf die Forderungen der TOW eingegangen, um das Leiden der Tiere zu beenden.

Maulkorb für den Hund: Das gilt es zu beachten
Das Verbot bedeutet, dass Hundehalter rechtzeitig auf passende Alternativen umsteigen müssen. Ein geeigneter Maulkorb sollte gut sitzen, den Hund nicht einschränken und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Auswahl eines solchen Maulkorbs erfordert Zeit und Beratung, weshalb frühzeitige Vorbereitung wichtig sei. © Deine Tierwelt