Das Publikum hat entschieden und den Angeklagten im TV-Drama "Terror - Ihr Urteil" freigesprochen. Weil das Urteil aber erst am Abend der Ausstrahlung feststand, wurden vorab beide Schlusssequenzen gedreht. Die ARD hat jetzt das alternative Ende veröffentlicht.
Das Urteil des Publikums war eindeutig: Rund 85 Prozent der Zuschauer stimmten dafür, Lars Koch (
Was der Zuschauer als fiktives Schöffengericht entschied, würde in der Realität vermutlich genau anders herum entschieden: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2006 ein Gesetz, das den Abschuss von Luftfahrzeugen, die als Tatwaffe eingesetzt werden sollen, explizit erlaubte, für nichtig, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Einleuchtende Begründung für Verurteilung
Weil der Ausgang der Zuschauerabstimmung ja bis kurz vor der Urteilsverkündung offen war, hatte die ARD auch ein Filmende für den Fall eines Schuldspruchs gedreht - und das jetzt im Internet veröffentlicht (hier geht es zum Video). Wer es sich ansieht, wird merken, dass es auch für eine Verurteilung eine durchaus einleuchtende Begründung gegeben hätte.
Das Gericht untersagt es in dem Fall dem Angeklagten, Leben gegen Leben abzuwägen. Sprich: Die Entscheidung, wen der Kampfpilot retten soll, darf er nicht selbst treffen, weil er sonst gegen das Grundgesetz verstößt.
Für einen großen Teil des Publikums mag diese Entscheidung schwer nachvollziehen zu sein - ganz von der Hand zu weisen ist sie aber auch nicht.
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