Fans sind besorgt um Britney Spears: In den Postings der Sängerin auf verschiedenen Social Media Kanälen glauben diese nämlich, geheime Hilferufe erkannt zu haben. Eine Petition soll die 38-Jährige nun aus der Vormundschaft befreien.

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Die regelmäßigen Postings von Britney Spears auf den Sozialen Medien sollen laut einer Faninitiative codierte Hinweise enthalten: "Call 911" wollen die Fans mehrfach in den scheinbar harmlosen Tanzvideos und Fotos entdeckt haben. Das, so die Verschwörungstheorie, sie ein Hilferuf der Sängerin, deren Leben unter der Kontrolle ihres Vormunds steht.

Mit einer Petition fordern eben diese Fans jetzt, Britney zu befreien. Mehr als 200.000 Menschen haben bereits per Klick die Forderung unterschrieben, dass sich die Sängerin ihren eigenen Anwalt zur nächsten Anhörung mitnehmen darf. Zentrale Suggestivfrage: Die Frau ist seit 2007 auf drei Tourneen um die Welt gereist, hat Shows mit Feuerwerken abgehalten, ist für all dies mental stabil genug, aber nicht, um ihren eigenen Anwalt anzuheuern?

Britney Spears: Absturz von 2008 wirkt noch nach

Seit ihrem Absturz im Jahr 2008 mit Drogenproblemen und anschließendem Aufenthalt in der Psychiatrie lebt Britney Spears nicht mehr in eigener Verantwortung. Damals hatte ihr Vater die Vormundschaft über den Star und sein Millionenvermögen erhalten. Kürzlich versuchte die Mutter ein Mitspracherecht über das Schicksal ihrer Tochter zu erreichen. 2019 wollte die Sängerin wieder die Kontrolle über ihr Leben zu erhalten – ohne Erfolg.

Im Herbst 2019 trat Jamie Spears aus gesundheitlichen Gründen als Vormund seiner Tochter zurück. Damit wurde Britney Spears aber nicht Herrin ihrer Geschäfte, sondern Jodi Pais Montgomery, eine enge Vertraute der Sängerin. Deren Vormundschaft wurde dann wegen der Corona-Pandemie vorläufig verlängert.

Die nächste Anhörung kommt

Am 22. Juli ist die nächste Anhörung, bei der Britney Spears wieder die Chance bekommen soll, selbst über ihr Leben und ihre Geschäfte zu verfügen. Fans fordern in ihrer Petition, dass die Sängerin einen eigenen Anwalt hinzuziehen darf.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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