- In Sorge um Britney Spears riefen Fans bei der örtlichen Polizei an.
- Offenbar ein No-Go für die Sängerin – sie soll "genervt" von der Aktion gewesen sein.
- In einem Tweet bittet Spears ihre Fans nun, ihre Privatsphäre zu wahren.
Das haben sie sich wohl anders vorgestellt. Nachdem
Zwar würde sie verstehen, dass sich ihre Fans um ihr Wohlbefinden sorgen. Auch dass die Polizei eingeschaltet wurde, könne Spears nachvollziehen. Dennoch sei ihr das Ganze unangenehm gewesen, heißt es.
Britney Spears bittet um mehr Privatsphäre
Inzwischen hat sich die 41-Jährige auch selbst zu Wort gemeldet und schreibt in einem Statement auf Twitter: "Wie alle wissen, wurde die Polizei aufgrund von Scherz-Anrufen zu mir nach Hause gerufen. Ich liebe und verehre meine Fans, aber dieses Mal haben sie es etwas zu weit getrieben und meine Privatsphäre wurde gestört." Die Polizei habe das Anwesen sofort wieder verlassen, als sie feststellten, dass es kein Problem gebe, sagt Spears weiter.
"Es fühlte sich wie Gaslighting und Mobbing an, als der Vorfall es in die Medien schaffte und ich wieder in einem schlechten Licht dargestellt wurde", schreibt Spears. "Während dieser Zeit in meinem Leben, hoffe ich inständig, dass die Öffentlichkeit und meine Fans, meine Privatsphäre zukünftig respektieren können."
Beamte des Ventura County Sheriff's Office sollen laut Bericht am Dienstagabend, 23 Uhr Ortszeit (24. Januar) zu Britney Spears' Zuhause in der kalifornischen Stadt Thousand Oaks gefahren sein. Das Sheriff's Department soll zuvor zahlreiche Anrufe von Fans erhalten haben.
Dass Spears' Instagram-Account nicht erreichbar ist, ist keine Seltenheit. Hin und wieder deaktiviert sie diesen selbst, wie sie in der Vergangenheit bereits bekannt gab.
Treiben es die Fans zu weit?
Die "Toxic"-Interpretin ist bekannt dafür, eine besonders hingebungsvolle Fangemeinschaft zu haben. Immer wieder gehen im Netz Bewegungen ihrer Anhänger viral, in denen sie ihre Unterstützung für die Sängerin zum Ausdruck bringen. Zuletzt befürchteten einige Fans, dass Spears trotz Beendigung ihrer Vormundschaft kein selbstbestimmtes Leben führe. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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