Unwetter oder lange anhaltender Regen können der Freude auf ein Festival einen gehörigen Dämpfer verpassen. Müssen Veranstalter deswegen umplanen, können Ticketinhaber gewisse Ansprüche geltend machen.
Monatelange Vorfreude und dann das: Das Festival kann nicht wie erwartet stattfinden. So ergeht es derzeit vielen Besucherinnen und Besuchern auf Wacken. Für Ticketinhaber ist das oft sehr ärgerlich. Immerhin haben sie lange geplant, sich vielleicht sogar Urlaub genommen und auf jeden Fall viel Geld bezahlt.
Zumindest das Geld ist nicht für immer weg: Wird ein Festival bereits vor Beginn abgesagt, haben Ticket-Inhaberinnen und -Inhaber Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
Wer trotz Ticket keinen Zutritt zum Festival-Gelände bekommt, kann Geld zurückfordern
Reist ein Festival-Gast an, erhält aber vom Veranstalter trotz Ticket keinen Zutritt zum Gelände, kommt das für diesen Gast einer Absage gleich. Auch hier sei der Eintrittspreis vom Veranstalter zurückzuzahlen, erklärt Kerstin Heidt, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Findet das Festival nicht vollständig statt, können Besucherinnen und Besucher zumindest einen Teil ihres Eintrittspreises zurückverlangen. Wie viel Betroffene in so einem Fall fordern können, hängt vom Einzelfall ab.
Laut Verbraucherschützern spielen insbesondere die Bekanntheit der ausgefallenen Bands und deren Anteil am Festival eine Rolle. Dabei sei der Ausfall eines weltbekannten Headliners deutlich stärker zu gewichten als der einer eher unbekannten Lokalband. (dpa/ank)
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