Belgischer Ex-König Albert II. muss zum Vaterschaftstest. So lautet die Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichts. Dem Richterspruch war ein Streit mit seiner möglichen ehemaligen Tochter vorangegangen.

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Das Brüsseler Berufungsgericht hat im Streit zwischen dem ehemaligen belgischen König Albert II. und seiner möglichen unehelichen Tochter ein vorläufiges Urteil gefällt.

Der frühere Monarch soll sich einem Vaterschaftstest unterziehen. Das meldete Nachrichtenagentur Belga am Montag unter Berufung auf beteiligte Anwälte. Die Richter setzten eine Frist von drei Monaten für den Test.

Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft. Die heute 50-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.

Der König lässt Anfechtung prüfen

Der ehemalige König (84) bestreitet die Vaterschaft. Er lässt nach Angaben eines Anwalts prüfen, ob er die Aufforderung zum Vaterschaftstest vor dem obersten Gericht des Landes mit Erfolgsaussichten anfechten kann.

Nach dem Spruch des Berufungsgerichts ist Jacques Boël - der Ex-Mann der Mutter - weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin. Delphine Boël hatte dies beantragt, um Albert als "echten" Vater anerkennen lassen zu können. (dpa/tha)

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