- Claudia Pechstein erringt fürs Erste einen Sieg vor Gericht.
- Das Bundesverfassungsgericht hebt ein BGH-Urteil auf, das 2016 zu Ungunsten der Eisschnellläuferin ausging.
- Damit bekommt Pechstein noch eine Chance auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin
Claudia Pechstein für zwei Jahre gesperrt
Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte dann aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.
(dpa/ank)
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