Atakan Karazor wird nach seiner Gelb-Roten Karte in der Bundesliga-Begegnung seines VfB Stuttgart in Wolfsburg nicht gesperrt. Das Sportgericht des DFB spricht von einem "Ausnahmefall". Der eigentliche Übeltäter berichtet von Hass-Kommentaren im Netz.
Atakan Karazor vom VfB Stuttgart wird nach seiner von Schiedsrichter Sven Jablonski irrtümlichen gezeigten Gelb-Roten Karte im Spiel beim VfL Wolfsburg nicht gesperrt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) teilte am 1. Oktober mit, dass der Platzverweis aufgehoben wird, eine automatische eintretende Sperre entfällt damit. Nur die erste in diesem Spiel gegen Karazor gezeigte Gelbe Karte bleibt bestehen.
Atakan Karazor darf gegen Hoffenheim spielen
Damit kann VfB-Trainer Sebastian Hoeneß den Mittelfeldspieler auch im kommenden Heimspiel der Stuttgarter gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 6. Oktober (19:30 Uhr/DAZN) einsetzen.
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Karazor war am 28. September in der 63. Spielminute wegen eines vermeintlichen Foulspiels an
Auf seinem LinkedIn-Profil erklärte Arnold, Karazor und er hätten kein Problem miteinander: "Ich habe mittlerweile auch mit ihm über die Szene gesprochen, für ihn ist das Thema abgehakt. Zweikämpfe sind Teil des Spiels, und ich werde weiterhin so spielen, wie ich es immer getan habe: mit vollem Einsatz und Herz. Aber nie mit der Absicht, einen Gegenspieler zu verletzen."
Dies hielt jedoch einige Menschen nicht davon ab, Arnold unter Zuhilfenahme sozialer Netzwerke zu beschimpfen: "Ich weiß, Fußball bedeutet Emotionen und das ist auch gut so, dafür lieben wir ihn auch", schrieb der Kapitän des VfL Wolfsburg. "Aber ich hoffe, dass meine Kinder in Zukunft nicht solche Kommentare über ihren Papa im Netz lesen müssen."
Schiedsrichter Jablonski wirbt für eine Änderung der Regel
Jablonski hatte bereits direkt nach dem Spiel eingeräumt, eine Fehlentscheidung getroffen zu haben. Der Referee hatte sich für eine Regeländerung ausgesprochen, weil bislang der Videobeweis in Fällen nicht eingreifen darf, in denen es um Gelbe Karten geht - selbst wenn diese zum Platzverweis führen.
Das DFB-Sportgericht stellte darüber hinaus fest, dass es sich um einen "Ausnahmefall" handelt. Es liege tatsächlich "eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist". Daher sei gemäß Paragraph 11, Nummer 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich. (sid/dpa/bearbeitet von hau)
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