- NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte die Debatte noch einmal angeheizt, als er nach dem Treffen der Länderspitzen den Vorstoß einer 2G-Regel für Profifußballer bekräftigt hatte.
- Nur noch geimpfte oder genesene Spieler dürften dann in der Bundesliga auf den Platz.
- Doch ist das arbeitsrechtlich umsetzbar? Das sagt ein Jurist.
Die Länderchefs waren sich bereits einig: Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag (18. November) vergangener Woche hatte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident
Anders formuliert: Ein Spielverbot für ungeimpfte Profikicker soll kommen. "Zu Recht kann man vortragen, die Fußballer werden gut bezahlt, sind Vorbilder auch für junge Menschen. Ich finde, dann müssen sie sich auch benehmen wie Vorbilder", hatte der CDU-Politiker gegenüber der "Bild" argumentiert.
Einigkeit bei Länderspitzen
Das Bundesgesundheits- und das Bundesarbeitsministerium sollten gemeinsam Regeln für die Durchsetzung von 2G für die Kickerbranche schaffen. Die Länderspitzen seien sich in dieser Frage "sehr schnell einig" gewesen, hatte Wüst betont. Eine Umsetzung müsse jedoch noch geprüft werden.
Der Jurist Kenan Yildiz, der sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasst, glaubt, dass die 2G-Regel für Profifußball gerichtlich standhält. "Es ist sinnvoll, bei Massenveranstaltungen eine 2G-Regel zu haben, denn das Virus kann sich dort besonders gut verbreiten", erinnert Yildiz. Auch für Berufsfußballer hält der Jurist die Regel deshalb für geboten.
2G- und 3G-Regel kollidieren
"Arbeitsrechtlich gibt es jedoch folgende Hürde: Bei einem Fußballspiel kollidieren zwei Bereiche: Freizeit und Arbeit und damit die 2G- und 3G-Regel", sagt der Experte. Dieser Streitpunkt gilt somit nicht nur für Fußballspiele, sondern auch bei anderen Massenveranstaltungen im Freizeitbereich, bei denen Menschen in ihrer Rolle als Arbeitnehmer vor Ort seien - also beispielsweise auch für Diskotheken in Bezug auf Barkeeper.
Unter Juristen gebe es unterschiedliche Auffassungen, ob eine solche 2G-Regel am Arbeitsplatz umsetzbar sei. "Der überwiegende Tenor lautet: Ja. 2G muss bei Massenveranstaltungen für alle gelten – auch für den Profifußballer", so Yildiz.
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Schutz der Allgemeinheit
Dabei werde zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und dem Interesse des Profisportlers abgewogen. "Ersteres muss Vorrang haben. Zwar hat der Profisportler verfassungsrechtlich auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, allgemeine Handlungs- und Berufsfreiheit – der Schutz der Allgemeinheit wiegt aber schwerer", erläutert der Jurist.
Komme eine allgemeine 2G-Regel für Berufsfußballer, dann handele es sich um eine Obliegenheit am Arbeitsplatz – also eine dem Arbeitnehmer selbst auferlegte Pflicht. Wer sie nicht erfüllt, müsse mit Lohnminderung bis hin zur Kündigung rechnen. "Zum Vergleich: Wenn LKW-Fahrer ihre Fahrerlaubnis auf Dauer verlieren, kann das dieselben Konsequenzen haben", erklärt Yildiz.
Datenschutz als Hürde?
Der Jurist sieht eine weitere Hürde, die als Gegenargument angeführt werden könnte: der Datenschutz. Mit der neuen 3G-Regel gilt für Beschäftigte allerdings bereits eine Auskunftspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. "Das ist auch bei 2G zumutbar. Schließlich gilt bei Massenveranstaltungen die Auskunftspflicht auch für alle anderen Besucher des fest umgrenzten Bereiches der Freizeitveranstaltung", sagt Yildiz.
Wenn ein Arbeitnehmer die Auskunft über den 2G-Nachweis verweigere, könne der Arbeitgeber die Regel nicht prüfen. "Er muss sie aber umsetzen", erinnert der Jurist und gibt zu: "Ja, ein Berufsverbot für ungeimpfte Profifußballer entspricht einer Quasi-Impfpflicht". Er halte die Diskussion darüber dennoch für geboten.
Sportrechtler hat Bedenken
Sportrechtler Martin Schimke hatte in der "Sportschau" wiederum Zweifel an der Umsetzbarkeit einer 2G-Regel für Fußballprofis geäußert. Spieler kämen nicht mit vulnerablen Gruppen in Kontakt, außerdem sei die Impfquote der Profis ohnehin hoch – in der ersten und zweiten Bundesliga bei über 90 Prozent. Er sehe die Regel daher problematisch, "weil ein Gesetz verhältnismäßig und erforderlich sein muss", hatte Schimke gesagt.
Für Yildiz ist das kein Argument: "Zwar haben Fußballspieler keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen, wie es etwa im Pflegebereich der Fall ist, aber: Auf den Intensivstationen landen auch nicht nur vulnerable Gruppen", so der Experte.
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Übergangsweise mit PCR-Test
In Nordrhein-Westfalen gilt im Sportbereich abhängig von der Hospitalisierungsinzidenz nach der neuen Coronaschutzverordnung bereits eine 2G-Regelung – für Profisportler reicht aber weiterhin zunächst ein PCR-Test.
In der Schutzverordnung heißt es dazu: "Übergangsweise können Profisportler jedoch einen PCR-Test vorlegen". Wie lange die Übergangsphase dauern soll, ist nicht festgelegt.
Verwendete Quellen:
- Interview mit Kenan Yildiz
- Bild-Zeitung: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld für Verstoß gegen Corona-Regeln. "Das muss wehtun". 19.11.2021
- Sportschau: Sportrechtler Schimke hält 2G-Regel für Fußballprofis für schwer umsetzbar. 19.11.2021
- Corona-Schutzverordnung NRW: Stand 24.11.2021
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