"Das passiert Anderen, aber nicht mir." So denken viele, wenn es um das Thema Wohnungseinbrüche geht. Allerdings wird bei einem Blick auf aktuelle Statistiken klar, dass die Bedrohung real ist. 2014 wurden 150.000 Einbruchsfälle bei der Polizei registriert - so viele wie seit 15 Jahren nicht. Gibt es Warnzeichen, dass die eigene Wohnung in Gefahr ist? Und wie schützt man sich am besten vor Einbrechern?
Welche Warnzeichen gibt es?
Wurde in der letzten Zeit in der Nachbarschaft häufiger eingebrochen, oder wurden vermehrt Pkw mit ortsfremden Kennzeichen gesehen? In Gesprächen mit dem direkten Umfeld lassen sich solche Fragen einfach klären.
Kriminelle machen Schwachstellen aus
Profi-Einbrecher haben über die Jahre einen geschulten Blick entwickelt und können schnell entscheiden, ob es sich lohnt, in ein bestimmtes Objekt einzusteigen. Hierbei gilt das simple "Einbrecher"-Prinzip: je mehr Schwachstellen desto besser. Die meisten Täter werden den Kontakt mit Bewohnern meiden. Deshalb kommen sie laut dem Versicherer-Verband GDV auch nicht, wie oft vermutet, in der Nacht, sondern meistens tagsüber: Die Erwachsenen arbeiten und die Kinder sind in der Schule.
Elektrogeräte wie Flachbild-TVs, Laptops oder Smartphones werden besonders häufig geklaut. Aber auch Schmuck, Erbstücke und Bargeld sind bei den Langfingern beliebt. Im Jahr 2014 entstand ein Schaden von fast einer halben Milliarde Euro durch Einbrüche.
Während sich die Vermögenswerte meist nach einiger Zeit ersetzen lassen, liegt der emotionale Schaden der Einbruchsopfer oft höher. Vielfach fühlen sich die Opfer nach einem Einbruch in ihren Wohnungen nicht mehr sicher.
Fünf Tipps zur Einbruchs-Sicherung
Alles was den Einbrechern das Leben schwer macht, hilft. Experten geben deshalb folgende Empfehlungen:
- Die Haustür abschließen: Schließen Sie die Haustür richtig ab und lassen Sie diese nicht nur einschnappen: Wie das Landesgericht Frankfurt/Main 2007 in seinem Urteil (AZ: 2/8 O 582/06) bestätigte, reicht es nicht aus, die Wohnungstür beim Verlassen ins Schloss fallen zu lassen. Dass Gericht entschied, dass die Versicherung nicht zahlen muss, da der Versicherungsschutz nur bei verschlossener Haustür gelte.
- Terrassentür und Fenster geschlossen halten: Beim Verlassen des Hauses sollten alle Fenster und Türen vollständig ge- und verschlossen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Gerade bei ebenerdigen Gebäuden ist die Gefahr besonders hoch, dass Einbrecher durch offene Fenster eindringen.
- Sicherheitsschlösser und Tür mit "WK2" einbauen: Mit Nachrüst-Sets kann die Sicherheit von Fenstern und Terrassentüren verbessert werden. Bei der Montage sollte man allerdings nicht sparen und sie in die Hände eines Fachmanns geben. Die Polizei Bayern empfiehlt zudem, dass Kunden auf eine Montagebescheinigung bestehen sollen. Doch das beste Schloss ist nur die halbe Miete. Auch die Tür sollte ausreichenden Schutz vor Einbrechern bieten. Hierbei bieten Modelle mit Widerstandsklasse 2 (nach DIN V ENV1627) und einem Zertifikat einen guten Einbruchsschutz.
- Keine Ersatzschlüssel im Außenbereich verstecken: Den Zweitschlüssel unter dem nächsten Stein oder der Fußmatte zu verstecken, ist zwar bei Verlust des Hausschlüssels hilfreich, birgt aber große Risiken: Für den Täter ist es oft die einfachste Möglichkeit ins Haus einzudringen, ohne dabei Spuren zu hinterlassen.
- Dunkle Ecken mit Beleuchtung erhellen: Sorgen Sie für ausreichend Licht, um Einbrechern den unbemerkten Zutritt zum Gebäude zu erschweren. Laut Holger Brendel von der Versicherung HUK sind dunkle Kellerzugänge für jeden Einbrecher besonders einladend. Er rät: "Außenlampen, die über Bewegungsmelder aktiviert werden, oder auch Außenkameras bieten hier ein hohes Abschreckungspotenzial".
Die richtige Versicherung
Etwa drei Viertel aller deutschen Haushalte sind laut dem Verband GDV gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Gegenstände und erstattet Ausgaben für mögliche Reparaturen. Allerdings gibt es für Wertgegenstände eine Entschädigungsgrenze, die sich je nach Vertrag zwischen 20 und 40 Prozent der Versicherungssumme bewegt. Bargeld ist in den meisten Fällen bis zu einem Wert von 1.500 Euro versichert, wenn es sich außerhalb eines Tresors befindet. Laut Auskunft der DEVK müssen Bargeld, Sparbücher, Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber ab bestimmten Grenzen in einem Wertschutzschrank unter Verschluss gehalten werden, damit sie versichert sind.
Eine Hausratversicherung ist zu empfehlen, da sie auch gegen Schäden von Leitungswasser, Sturm/Hagel und Feuer absichert. In den wenigsten Fällen ist eine zusätzliche Diebstahlschutz-Police notwendig, da die Schadens-Sicherung bei Diebstahl so gut wie immer enthalten ist. Laut der Vergleichswebseite "Check24" ist auch eine Handy-Diebstahlversicherung oft nicht nötig, da Tablets und Smartphones ebenfalls durch die Leistungen der Hausratversicherung abgedeckt sind. Die Versicherung berechnet sich je nach Tarifmodell nach der Wohnfläche oder einer festen Versicherungssumme.
Welche Vorkehrungen sollte man vor dem Urlaub treffen?
Während der Reisesaison sind Einbrecher besonders aktiv. Daher lohnt es sich, vor Urlaubsantritt Schutzmaßnahmen zu ergreifen:
Sorgen Sie dafür, dass nichts auf die Abwesenheit hindeutet. Sie sollten auf keinen Fall öffentlich, zum Beispiel auf Facebook und Twitter, ankündigen, in welchem Zeitraum sie verreisen. Gut vernetzten Banden sind auch auf Flughäfen aktiv und schicken die Adressen auf den Gepäckanhängern an ihre Kollege vor Ort weiter. Daher empfiehlt es sich bei dem Reise-Koffer nur geschlossene Gepäckanhänger anzubringen. Beauftragen Sie zudem einen Nachbarn oder Bekannten damit, nach dem Rechten zu sehen und regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Weiterhin sollten Sie Licht und Rollläden automatisiert durch eine Zeitschaltuhr steuern lassen.
Machen Sie von Erbstücken und Schmuck Fotos
Der Versicherer R+V empfiehlt, Fotos von Kaufbelegen und Wertsachen zu machen und diese in einer Liste zu dokumentieren. Im Fall eines Einbruchs kann man den Eigentumsnachweis sofort erbringen und von finanziellen Entschädigungen Gebrauch machen. "Wenn er (der Versicherte) beispielsweise einen Kassenbon vorlegt, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert", so Hanna Harsche, Versicherungsexpertin bei der R+V Versicherung.
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