Die Winterschuhe sind bestellt, doch leider zu klein. Jetzt soll das Paket zurück zum Händler, der Retourenschein liegt meistens bei. Muss man aber auch korrekt ausfüllen, warum man den Artikel nicht behalten will?
Wer kennt es nicht? Die im Online-Shop bestellte Ware wird geliefert und ist anders als erhofft. Vielleicht ist die Farbe anders als auf der Webseite angegeben, die Größe fällt etwas kleiner aus oder es hat sich bereits eine Alternative gefunden - kurz: Die Ware muss zurückgesendet werden.
Gut, dass Kundinnen und Kunden von Online-Shops ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben, wie die Verbraucherzentrale informiert. Manche Händler verlängern diese Frist im Zuge von besonderen Anlässen wie "Black Friday" oder Weihnachten auch. Was ist sonst zu beachten?
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Wer bezahlt die Retourensendung?
Wer die Kosten einer Retourensendung zahlt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Informieren Sie sich daher im Vorfeld in den AGBs oder Widerrufsbelehrungen des Online-Shops, ob Sie im Falle einer Rücksendung die Kosten selbst tragen müssen. Meist übernehme der Online-Handel die Kosten und stellt ein Versandetikett zur Verfügung, so die Verbraucherschützer
Abhängig von Größe und Gewicht der Ware können die Kosten für eine Rücksendung somit auch unterschiedlich ausfallen. Achten Sie bei Rücksendungen ins nicht-europäische Ausland darauf, dass zusätzliche Zollgebühren anfallen können.
Muss ich angeben, warum ich die Ware zurückschicke?
Nein. Ein genauer Retourengrund muss laut Verbraucherzentrale rechtlich gesehen nicht angegeben werden. Dennoch geben Online-Shops bei einer Rücksendung häufig verschiedene Auswahlmöglichkeiten an, weshalb Waren und Produkte zurückgeschickt werden. Häufig hängt dies von den internen Strukturen zusammen, ob zurückgeschickte Ware aussortiert werden muss oder weiterverkauft werden kann.
Defekte Produkte werden beispielsweise sofort aussortiert, während unversehrte Produkte oft wieder verkauft werden können. Entspricht die Farbe eines Kleidungsstücks dagegen nicht den Vorstellungen der Kundin oder des Kunden, hat der Online-Handel durch den angegebenen Grund der Rücksendung die Möglichkeit, seine Produktbeschreibung auf der Website anzupassen.
Aber Achtung: Das Rückgaberecht trifft nicht auf alle Waren zu. Verderbliche Lebensmittel oder ausgepackte Hygiene-Artikel seien vom Widerrufsrecht ausgenommen, schreibt die Verbraucherzentrale. Hierfür kontaktieren Sie am besten den Kundenservice des jeweiligen Online-Shops.
Bis wann wird das Geld zurückerstattet?
In der Regel sind Online-Shops dazu verpflichtet, den Warenwert bis spätestens 14 Tage nach Eingang der zurückgeschickten Ware zu erstatten. Durch längere Rücksendefristen für Käuferinnen und Käufer können jedoch auch die Fristen für Rückerstattungen variieren.
Was, wenn die Retoure verloren geht und nicht beim Händler ankommt?
Geht eine Rücksendung auf dem Weg zum Händler verloren, dann trägt laut Paragraf 355, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Verkäufer das Risiko. Um im Falle eines Warenverlusts nachweisen zu können, dass das Produkt zurück an den Händler geschickt wurde, sollte jedoch immer der Einsendebeleg der Rücksendung aufgehoben werden.
Die Verbraucherzentrale rät Käufern ebenfalls dazu, Foto- und Videoaufnahmen der Ware zu machen, um im Zweifelsfall Beweise für eine korrekte Retourensendung zu haben. Hierbei sollte nicht nur der Inhalt des Pakets, sondern ebenso der äußere Zustand festgehalten werden. Zudem wird dazu geraten, die Rücksendung im Beisein einer weiteren Person zu verpacken, um im Zweifelsfall einen Zeugen zu haben.
Verwendete Quellen
- Verbraucherzentrale: Widerruf im Internet: Was tun, wenn sich der Online-Shop quer stellt?
- Verbraucherzentrale: Retoure angeblich unvollständig? So schicken Sie Ware richtig zurück
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