Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen einiges neu geregelt, um die Coronakrise zu bewältigen. So gibt es etwa finanzielle Hilfen für Selbständige und Familien. So sollen die Schäden durch die Pandemie zumindest teilweise aufgefangen werden. Darüber hinaus gibt es im April aber auch noch einige andere Neuregelungen. Ein Überblick.
Seit dem 22. März gelten in Deutschland Kontaktbeschränkungen, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 zu reduzieren. Zudem wurde ein Großteil der Geschäfte geschlossen, auch der internationale Handel leidet unter der Krise.
Eine Reihe von Hilfsmaßnahmen, die Ende März angekündigt wurden, sollen verhindern, dass Firmen, Einrichtungen und Privatpersonen in finanzielle Schwierigkeiten bis hin zum Bankrott geraten. Wir fassen die Maßnahmen noch einmal für Sie zusammen.
Lesen Sie auch: Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in unserem Live-Blog
Überblick über die Maßnahmen zur Bewältigung zur Coronakrise
Unterstützung für Kleinunternehmer und Selbständige
Kleinunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte können seit Montag (30. März) ein Unterstützungsgeld von bis zu 15.000 Euro beantragen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt, aber bei der nächsten Steuererklärung versteuert werden. Die Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Coronakrise - und nicht aus anderen Gründen - in eine finanzielle Schieflage geraten sind.
Ansprechpartner sind die Länder, eine Übersicht über die zuständigen Behörden finden Sie am Ende dieses Textes. Insgesamt stehen laut Bundesregierung 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Anträge müssen laut Bundeswirtschaftsministerium bis spätestens 31. Mai gestellt werden. Die Bundesländer haben darüber hinaus noch eigene Hilfsprogramme.
Unternehmen bekommen schneller Kurzarbeitergeld
Für größere Unternehmen ist Kurzarbeit eine Möglichkeit, schwierige Phasen zu überstehen. Dabei zahlt die Agentur für Arbeit 60 Prozent dessen, was die Beschäftigten durch die Kurzarbeit weniger bekommen.
Normalerweise müssen mindestens 30 Prozent der Mitarbeiter betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen kann. Die Bundesregierung hat aber festgelegt, dass es in der Coronakrise nur 10 Prozent sein müssen. Folglich dürften mehr Firmen Kurzarbeitergeld beantragen können.
Leichter an Kredite kommen
Größere und kleinere Unternehmen sowie Soloselbstständige sollen zudem leichter an Kredite der staatlichen Förderbank KfW kommen. Beantragt werden sie bei der jeweiligen Hausbank.
Zusätzliches Geld für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeheime
Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime sind durch die Coronavirus-Pandemie besonders belastet. Auch für sie soll mehr Geld bereitgestellt werden. Kliniken erhalten zum Beispiel 50.000 Euro pro zusätzlich bereitgestelltem Bett mit intensivmedizinischer Versorgung.
Zudem wird es Zuschüsse für Schutzausrüstung geben und mehr Geld für die Pflege. Bei Arztpraxen und Pflegeheimen sollen Mehrkosten und Mindereinnahmen durch die Pandemie ausgeglichen werden.
Miete vorübergehend aussetzen
Wer sein Geschäft schließen musste oder aus anderen Gründen, die auf die Pandemie zurückzuführen sind, nicht arbeiten kann, gerät unter Umständen in Mietrückstand. Eigentlich gilt, dass wer zwei Mietzahlungstermine in Folge versäumt, fristlos gekündigt werden kann. Das soll für die kommenden drei Monate (1. April bis 30. Juni) nicht mehr gelten. Das Geld muss allerdings spätestens bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Die Regelung gilt für Wohn- und Gewerbemietverträge.
Kinderzuschlag für mehr Familien
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn trotz Berufstätigkeit nicht genug Geld für die Familie da ist. Der Betrag ist gestaffelt je nach Einkommen und beträgt maximal 185 Euro pro Monat und Kind.
Normalerweise wird bei der Prüfung, ob jemand dafür infrage kommt, das durchschnittliche Einkommen der vorangegangenen sechs Monate angerechnet. In der Coronakrise wird es aber nur der vorangegangene Monat sein. Damit können potenziell mehr Eltern den Kinderzuschlag bekommen.
Bei einer Familie mit zwei Kindern muss das Gesamteinkommen laut Familienministerium ungefähr zwischen 1.400 und 2.400 Euro netto liegen.
Sonstige Neuerungen im April
Flüge könnten teurer werden
Zu Beginn des Jahres wurde im Fernverkehr der Bahn die Mehrwertsteuer gesenkt, nun greift ein weiterer Punkt im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung: Die Luftverkehrssteuer wird angehoben - je nach Strecke um 6 bis 17 Euro pro Ticket.
Mietpreisbremse tritt in Kraft
Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.
Mindestlohn steigt
Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnuntergrenzen. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland klettert um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro.
In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn am Bau nicht. Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU erhält etwa jeder fünfte Bauarbeiter den Mindestlohn. In den tarifgebundenen Betrieben wird besser gezahlt.
Adoption von Stiefkindern
Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.
Kinder im Netz besser schützen
Zudem soll künftig besser verhindert werden, dass Menschen im Internet nach Minderjährigen suchen, an denen sie sich sexuell vergehen können (sogenanntes Cybergrooming). Täter werden fortan auch dann bestraft, wenn sie nur glauben, mit einem Kind in Kontakt zu sein, es aber in Wirklichkeit mit deren Eltern oder mit verdeckten Ermittlern sind.
Versorgung mit Medikamenten
Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen.
Sollte es trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, dürfen Apotheken in Zukunft auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne dass der Patient mehr dafür zahlen muss. Gerade wegen der Corona-Krise werden Engpässe bei bestimmten Medikamenten befürchtet.
Wölfe dürfen nicht gefüttert werden
Verhindert werden sollen Wolfsangriffe auf Schaf- oder andere Weidetierherden. Es wurde gesetzlich festgelegt, dass Wölfe gejagt werden dürfen, wenn sie mutmaßlich solche Tiere gerissen haben. Zudem ist es verboten, Wölfe in freier Wildbahn zu füttern. Wölfe bleiben aber eine geschützte Tierart.
Verwendete Quellen:
- Webseite der Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen April 2020: Flugtickets teurer, Kinder im Netz besser geschützt
- Webseite der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (PDF)
- Webseite der Bundesregierung: COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Kliniken und Praxen werden gestärkt
- Webseite der Bundesregierung: Arbeitsmarkt: Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld
- Webseite der Bundesregierung: Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (29. März 2020): Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei
- Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erklärung zum Notfall-Kinderzuschlag: Unterstützung für Familien, die sie wegen der Corona-Pandemie brauchen
- dpa
Hier können Soforthilfen für Kleinunternehmer und Soloselbstständige beantragt werden:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.