Auch im Februar gibt es wieder einige Neuregelungen für die Verbraucher hierzulande. Unter anderem können sich die Besitzer von Bahncards über eine Preissenkung freuen und eine Neuregelung zu Handyrechnungen soll vor Abo-Fallen schützen. Außerdem nicht vergessen: Es ist Schaltjahr.
Besserer Schutz vor unbemerkten Abos
Wer beim Surfen mit dem Smartphone nicht aufpasst, kann sich beim versehentlichen Klick auf ein Werbebanner recht leicht ungewollt zu einem Abonnement verpflichten. Zu sehen sind die Kosten dann auf der Handyrechnung, wobei der Anbieter, bei dem man das Abo abgeschlossen hat, mitunter kaum auszumachen ist.
Schon jetzt müssen Nutzer einen Kauf über einen Button bestätigen. Manchmal ist dieser Button aber in der Werbung versteckt - zum Beispiel hinter dem "x"-Symbol, mit dem eine Anzeige geschlossen wird.
Um dieses "Clickjacking" und andere Abo-Fallen zu verhindern, haben manche Mobilfunkanbieter schon vor einiger Zeit ein sogenanntes Redirect-Verfahren eingeführt. Dabei wird eine Seite der Mobilfunkfirma geöffnet, auf der Nutzer den Kauf bestätigen müssen. Auf der Seite steht auch, wie viel das kosten würde.
Bislang war dieses Redirecting freiwillig, ab dem 1. Februar 2020 wird es verpflichtend.
Bahncards um zehn Prozent günstiger
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten von 19 auf 7 Prozent macht auch die Bahncards billiger. Sie seien ab dem 1. Februar 2020 rund zehn Prozent günstiger, teilte die Bahn mit.
Demnach kostet eine Bahncard 25 (2. Klasse) künftig statt 62 nur noch 55,70 Euro. Der Preis für eine Bahncard 50 (2. Klasse) sinkt von 255 auf 229 Euro.
Kunden, die schon eine Karte gekauft haben, die ab dem 1. Februar oder später gilt, bekommen laut Bahn einen Gutschein über die Differenz. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten ist eine Maßnahme im Klimapaket der Bundesregierung.
Whatsapp: Support für ältere Betriebssysteme endet
Der Messenger Whatsapp beendet zum 1. Februar 2020 den Support für einige ältere Betriebssysteme. Betroffen sind Nutzer der Android-Version 2.3.7 und älter sowie von iOS 8 und älter.
Wer schon bei Whatsapp angemeldet ist, kann den Account zwar weiterhin verwenden, allerdings könnten einige Funktionen möglicherweise nicht mehr genutzt werden, heißt es auf der Seite des zu Facebook gehörenden Unternehmens.
Eine Neuanmeldung oder erneute Verifizierung des Accounts sei mit diesen älteren Betriebssystemen nicht mehr möglich - wobei "älter" natürlich relativ ist. Android 2.3.7 stammt aus dem September 2011, iOS 8 aus dem Juni 2014.
Höheres Bußgeld beim Parken in zweiter Reihe
Voraussichtlich ab Mitte Februar soll Fehlverhalten im Straßenverkehr mit höheren Bußgeldern bestraft werden. Dann wird der Bundesrat nämlich über eine Novelle der Straßenverkehrsordnung abstimmen.
Nimmt er sie an, wird unter anderem das Bußgeld für Parken in zweiter Reihe, wenn dadurch Radfahrer gefährdet werden, von 20 auf 80 Euro erhöht. Wenn ein Radfahrer durch Parken auf dem Gehweg behindert wird, werden statt bislang 30 künftig 70 Euro Bußgeld fällig.
Zudem wird es ein Fahrverbot für Autofahrer geben, die keine Rettungsgasse bilden, wenn Nothelfer vorbei möchten. Nutzt jemand unerlaubt eine Rettungsgasse, drohen nun Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
Die Briten steigen aus der EU aus
Ab Februar ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union (EU). Da sich an den Brexit am 31. Januar, 24 Uhr mitteleuropäische Zeit, aber erstmal eine Übergangszeit anschließt, ändert sich in der Praxis zunächst fast nichts.
Die Übergangszeit geht bis zum 31. Dezember 2020. Bis dahin wollen sich die Briten und die EU darüber geeinigt haben, wie die weitere Zusammenarbeit aussieht. Möglich ist ein Freihandelsabkommen, ein sogenannter No-Deal-Brexit ist aber weiterhin nicht ausgeschlossen.
Ein Tag mehr
2020 ist ein Schaltjahr. Das heißt, der Februar hat nicht 28, sondern 29 Tage. Gäbe es diese Schaltjahre nicht, würden sich mit der Zeit die Jahreszeiten verschieben. Denn die Erde braucht nicht genau 365 Tage, um die Sonne zu umkreisen, sondern exakt 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden.
Verwendete Quellen:
- Website der Verbraucherzentrale: Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos soll besser werden
- Website der Bundesnetzagentur: Allgemeinverfügung zur Festlegung von Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (PDF)
- Website der Bundesregierung: Mehr Klarheit auf der Handyrechnung: Neuregelungen – das ändert sich im Februar
- Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: StVO-Novelle: Wir machen die Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter!
- Website von Whatsapp: Support für andere Betriebssysteme
- Pressemitteilung der Deutschen Bahn vom 10. Januar 2020
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.