Raucharomen verleihen Lebensmitteln wie Soßen oder Chips einen besonderen Geschmack. Doch Verbraucher werden vor den Aromen gewarnt. Das gilt es zu beachten.

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Ob Snacks, Soßen oder Suppen und Eintöpfe: Einige Lebensmittel werben mit einem rauchigen Geschmack, der den Produkten eine besondere Note verleihen soll. Dabei werden als Alternative zum traditionellen Räuchern den Lebensmitteln Raucharomen zugesetzt. Die Aromen werden durch einen Holzverbrennungsprozess namens Pyrolyse hergestellt. Doch die zugesetzten Aromastoffe sind nicht unbedenklich.

Was ist Pyrolyse?

  • Pyrolyse ist ein thermochemischer Prozess. Dabei kommt es unter geringer Sauerstoffzufuhr bei etwa 500 Grad Celsius zur chemischen Spaltung organischer Verbindungen. Auf diese Weise verbrennt das Holz nicht, sondern verkohlt.

Raucharomen in Lebensmittel: Wie bedenklich sind sie?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat 2023 acht Raucharomen, die seit zehn Jahren auf dem EU-Markt sind, neu bewertet. "Auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse konnten wir für keines der acht Raucharomen Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität ausschließen", berichtet Wim Mennes, Vorsitzender der Efsa-Arbeitsgruppe für Aromastoffe.

Genotoxizität beschreibt die Fähigkeit eines Stoffs, die Zell-DNA zu schädigen. "Veränderungen oder Mutationen der genetischen Informationen in einer Zelle können das Risiko der Entwicklung von Erkrankungen wie Krebs und Erbkrankheiten erhöhen", sagt Mennes.

Sechs der bewerteten Raucharomen hätten genotoxische Stoffe enthalten und werfen daher Sicherheitsbedenken auf, führt der Leiter der Arbeitsgruppe aus. "Und für die zwei übrigen Raucharomen konnten wir aufgrund des Mangels an Daten Sicherheitsbedenken nicht ausschließen."

Wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Erkrankungen ist, lässt sich allerdings nur schwer ermitteln. "Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Efsa bei ihren Bewertungen einen konservativen Ansatz verfolgt, was bedeutet, dass wir die Worst-Case-Szenarien in Betracht ziehen, um die Gefahren und Risiken abzuschätzen", betont Mennes.

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Wie "Stiftung Warentest" berichtet, war die Neubewertung notwendig, da der Einsatz der Aromen nur befristet erlaubt ist. Die Hersteller hatten bei der Europäischen Kommission Anträge auf Verlängerung der im Jahr 2013 erteilten Zulassung gestellt. Die EU wolle nun bis zum 30. Juni 2024 über die Weiterzulassung entscheiden.

"Stiftung Warentest" rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Lebensmitteln wie Barbecue-Soßen auf die deklarierten Zutaten "Raucharoma" oder "Raucharomen" zu achten und auf Produkte mit diesen zu verzichten. Neben Raucharomen gilt auch bei geräucherten Zutaten wie Paprika oder Räuchersalz und der Zugabe von "Rauch" Vorsicht.

Geräuchertes nur in Maßen verzehren

Eine ausgewogene Ernährung mit einer großen Vielfalt an Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch und Gemüse könne Verbrauchern helfen, die Aufnahme von schädlichen Stoffen zu verringern, sagt Wim Mennes von der Efsa.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass die genotoxischen Substanzen, die in Raucharomen identifiziert wurden, auch bei traditionellem Räuchern zu erwarten seien. So sollte auch traditionell Geräuchertes zumindest nur in Maßen verzehrt werden.

Verwendete Quellen

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