Inhaltsstoffe
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Günstig, lange haltbar und besonders schmackhaft sollen Lebensmittel sein. Um all diese Eigenschaften zu gewährleisten, enthalten viele Produkte chemische und zum Teil schädliche Konservierungsmittel, Emulgatoren, Säureregulatoren oder Geschmacksverstärker.
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Damit sich Verbraucher über Herkunft, Produktion und Inhaltsstoffe der Lebensmittel bestmöglich informieren können, müssen diese Angaben auf Produkten entsprechend gekennzeichnet sein. Laut EU-Verordnung sind unter anderem Angaben zur Nettofüllmenge, dem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum und Nährwerttabelle Pflicht. Nicht fehlen dürfen außerdem die Zutatenliste, potenzielle Allergene und Zusatzstoffe.
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Doch oft ist es bei chemischen Begriffen, Abkürzungen oder Nummern für den Konsumenten nicht leicht nachzuvollziehen, was letztendlich in dem Produkt enthalten ist. So bezeichnen E-Nummern etwa Stoffe, die mancher nicht unbedingt auf seinem Teller haben möchte, etwa Glutamat. Vergeben werden diese Nummern von der EU für Stoffe, die in den Mitgliedsstaaten als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen sind.
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Zusätzlich erschwerend für Verbraucher ist, dass die Zutatenliste oft klein gedruckt ist. Die Wenigsten wissen außerdem, dass die Zutaten mengenmäßig geordnet sind: Von dem Stoff, der an erster Stelle steht, ist am meisten enthalten. Am Ende der Zutatenliste finden sich daher Inhalte, die nur in geringer Menge im Produkt stecken.
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Tartrazin (E102)
Einige Stoffe in der Inhaltsliste sind mit Vorsicht zu genießen, so wie etwa Tartrazin. Pudding, Käse oder Senf verdanken ihr schönes Gelb dem auch als E102 bekannten Farbstoff. Wird Tartrazin in großen Mengen zu sich genommen, kann das zu Hautausschlägen, Beeinträchtigung des Sehvermögens oder auch Atemschwierigkeiten führen.
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Amarant (E123)
Der rote Farbstoff Amarant (E123), der für Kaviar, Spirituosen und Weine in der Herstellung zugelassen ist, sollte generell vermieden werden. Er steht im Verdacht, krebserregend zu sein. In Tierversuchen wurden zudem in den Nieren von Tieren erhöhte Kalkmengen gefunden. Ebenso kann der Stoff Asthma oder Neurodermitis auslösen.
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Azorubin (E122)
Auch den Farbstoff Azorubin (E122) sollten Sie besser meiden. Er findet sich oft in Suppen, Fertiggerichten, Süßspeisen oder Getränken. Große Mengen können Allergien auslösen und sollen die Konzentration und Aktivität von Kindern beeinträchtigen.
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Mononatriumglutamat (E621)
Hinter E-Nummern verbergen sich auch Geschmacksverstärker wie Mononatriumglutamat (E621). Es wird beispielsweise zum Intensivieren des Aromas in Fertig- und Tiefkühlgerichten, Gewürzmischungen und Soßen verwendet. Der Verzehr ist nicht uneingeschränkt unbedenklich. Es gibt Berichte über Kopf- und Gliederschmerzen sowie Magen-Darm-Probleme.
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Das auch als Glutamat bekannte Mononatriumglutamat steckt auch als Geschmacksverstärker in Fertigessen, Snacks, Hefeextrakt und vielen asiatischen Gerichten. Da es sich bei E621 um ein leichtes Nervengift handelt, kann es bei manchen Menschen zu Unverträglichkeiten führen.
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Polyglycerin-Polyricinoleat (E476)
Puddings, Eiscreme und Schokolade verdanken ihre Konsistenz häufig Polyglycerin-Polyricinoleat (E476). Der Emulgator hilft dabei, wasserlösliche Stoffe mit ölhaltigen Substanzen zu vermischen. Der Verzehr ist nicht gerade empfehlenswert, soll der Emulgator doch bei übermäßigem Konsum Nieren und Leber vergrößern.
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Diphosphat (E450)
Schmelzkäse, aber auch Backmischungen, Eiscreme und Desserts enthalten oft Diphosphate (E450). Die Aufnahme des Inhaltsstoffes ist allerdings riskant: Der Körper könnte daran gehindert werden, Kalzium, Eisen und Magnesium aufzunehmen. Das könnte Kalkablagerungen, Knochenschwund, Organschäden oder gar Nierenerkrankungen bewirken.
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Carrageen (E407)
Carrageen wiederum ist ein chemisch produzierter Stoff, der als Verdickungsmittel oft in Eiscreme, Sahne oder anderen milchhaltigen Produkten verarbeitet wird. Sie finden ihn in der Zutatenliste auch unter der Nummer E407. Vom Verzehr ist abzuraten. Laut einigen Studien soll Carrageen krebserregend sein. Auch Allergien und Darmprobleme könnten darauf zurückzuführen sein.
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Zitronensäure (E330)
Keine guten Nachrichten für alle, die auf saure Süßigkeiten stehen: Zur Herstellung wird oft Zitronensäure (E330) als Antioxidationsmittel verwendet - und davon sollten Sie besser nicht zu viel zu sich nehmen. Lebensmittel mit Zitronensäure können Zahnschäden begünstigen. Das gilt auch für einige Getränke, die ebenfalls oft E330 enthalten.
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Sorbinsäure (E200)
Sorbinsäure wird bei der Herstellung von Käse, Konfitüren, Gelees, eingelegtem Gemüse, Backwaren und Fertigsuppen verwendet. Der Konservierungsstoff, E200, kann in großen Mengen allergische Reaktionen hervorrufen. Außerdem können dadurch die Schleimhäute gereizt werden.
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Benzoesäure (E210)
Der in Soßen, aber auch in Spirituosen und Süßigkeiten verarbeitete Konservierungsstoff E210 wiederum kann bei Allergikern zu Asthma oder Nesselsucht führen. Produkte, die Benzoesäure enthalten, sollte deshalb vor allem von Betroffenen nicht verzehrt werden.
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Ammoniumsulfit-Zuckerkulör (E150d)
Ammoniumsulfit-Zuckerkulör findet sich hierzulande vor allem in Getränken wie Bier, Limonaden, Soßen und Konfitüren. In den USA ist der Farbstoff hingegen verboten. Grund dafür ist, dass E150d im Verdacht steht, Krebs zu verursachen. In Tierversuchen zeigte sich der Stoff negativ im Blutbild und löste bei manchen Tieren Krämpfe aus.
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Aspartam (E951)
Daneben hat auch noch ein weiteres Süßungsmittel einen schlechten Ruf: Das chemisch hergestellte Aspartam (E951), das als Zuckerersatz verwendet wird, kann giftige Verunreinigungen enthalten und steht ebenfalls im Verdacht, krebserregend zu sein. Besonders Allergiker sollten ihrer Gesundheit zuliebe die Finger davon lassen.
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Natriumferrocyanid (E535, E536, E538)
In Speisesalz kommt die chemische Substanz Natriumferrocyanid (E535, E536 und E538) zum Einsatz, um es besser rieseln zu lassen. Offiziell gilt der Stoff zwar als unbedenklich. Möglicherweise aber kann er sich in den Nieren festsetzen und diese schädigen. Meiden Sie deshalb Salz mit Natriumferrocyanid, um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen.
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Vanillin
Dass nicht alle potenziell schädlichen Zusatzstoffe eine E-Nummer haben, dafür ist das künstliche Vanillearoma Vanillin bester Beweis. Es gilt als leicht gesundheitsschädlich, weil es in größeren Mengen oder bei Verbrennung krebserregend sein kann. Verzichten Sie deshalb auf Süßigkeiten und Desserts mit Vanillin und greifen Sie bevorzugt zu Speisen, in denen echte Vanille enthalten ist.
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Schellack (E904)
Doch E-Nummern sind nicht immer schädlich. Bestes Beispiel ist E904 oder Schellack. Diese Art Lack oder Harz ist im Prinzip der Kot der Lackschildlaus und wird etwa fürs Dragieren von Süßigkeiten genutzt. Zudem kommt er als Überzugmittel für Äpfel und Birnen zum Einsatz, um sie glänzender zu machen. Der Verzehr des Stoffes ist komplett unbedenklich.
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Sie sehen, ein Blick auf die Inhaltsliste kann sich lohnen. Weitere Informationen zu den E-Nummern und deren Auswirkungen geben die Europäische Union, Verbraucherzentralen und andere Konsumenten-Initiativen. Wer generell weniger künstliche Zusatzstoffe wünscht, sollte regional einkaufen, etwa auf dem Wochenmarkt oder gleich beim Bauern.