Sie ist eine der größten demokratischen Wahlen der Welt: Mehr als 400 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind Anfang Juni aufgerufen, die Abgeordneten des neuen Europäischen Parlaments zu wählen.

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So funktioniert die Wahl in den 27 Mitgliedstaaten:

Wann wird gewählt?

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Gewählt wird über vier Tage – in Deutschland wie in den meisten anderen EU-Ländern am Sonntag, 9. Juni. Als erste geben am Donnerstag zuvor bereits die Bürger in den Niederlanden ihre Stimme ab, am Freitag folgen Irland und Tschechien, am Samstag dann weiter Tschechien sowie Lettland, die Slowakei, Malta und die französischen Überseegebiete.

Wer wird gewählt?

Das Europaparlament hat seit dem EU-Austritt Großbritanniens 705 Abgeordnete. Nach den Wahlen im Juni soll das Parlament auf 720 Sitze wachsen. Gewählt wird über nationale Listen. Für jedes Land ist im Parlament dabei eine feste Zahl von Abgeordneten vorgegeben, die von der Bevölkerungsstärke abhängt. Deutschland hat mit 96 Sitzen die meisten Mandate.

Wie wird gewählt?

Länderübergreifende Kandidatenlisten gibt es für die Europawahl nicht. Die Bürger wählen größtenteils in ihrem Heimatland. Leben sie in einem anderen EU-Staat, können sie alternativ für dortige Kandidaten stimmen. In Deutschland gibt es 64,9 Millionen Wahlberechtigte. 4,1 Millionen davon sind Bürger aus anderen EU-Staaten. Unter den Wahlberechtigten in Deutschland sind 4,8 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.

Ab welchem Alter darf gewählt werden?

In Deutschland liegt das Mindestalter für die Stimmabgabe in diesem Jahr zum ersten Mal bei 16 Jahren, genauso wie in Belgien, Österreich und Malta. In den meisten anderen Ländern dürfen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 18 Jahren wählen. Eine weitere Ausnahme ist Griechenland (17 Jahre).

Wie viel Macht hat das Europaparlament?

Ohne das Parlament können auf EU-Ebene in den meisten Fällen keine Gesetze verabschiedet werden. Jährlich mitentscheiden muss das Parlament auch über den rund 190 Milliarden Euro schweren EU-Haushalt. Ausgenommen von den Mitentscheidungsrechten sind lediglich die Außen- und die Steuerpolitik.

Gesetzesinitiativen kann das Parlament nicht einbringen. Es kann die EU-Kommission nur auffordern, dies zu tun. Deren Präsident muss vom Parlament gewählt werden, auch der Ernennung der EU-Kommissare muss das Parlament zustimmen. Das Parlament kann die Kommission zudem durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.

Gibt es bei der Wahl Sperrklauseln?

14 der 27 EU-Staaten haben Sperrklauseln zwischen 1,8 und fünf Prozent. In Deutschland gibt es anders als bei der Bundestagswahl für Parteien derzeit keine Mindesthürde, um Abgeordnete ins Parlament zu entsenden.

Deshalb konnten 2019 zahlreiche deutsche Kleinparteien mit nur einem Abgeordneten in das Europaparlament einziehen, darunter die Ökologisch-Demokratische Partei und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn.

Warum gibt es Spitzenkandidaten?

Fast jede europäische Partei oder Fraktion im Parlament hat EU-weite Spitzenkandidaten aufgestellt. Dies soll den Wahlkampf auch länderübergreifend erscheinen lassen. Auch die derzeitige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich als Spitzenkandidatin ihrer konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) aufstellen lassen.

Die Parlamentarier drängen darauf, dass anders als 2019 ein Spitzenkandidat auch den Posten an der Spitze der EU-Kommission bekommt. In den EU-Gesetzen ist das allerdings nicht unmittelbar festgelegt. Die Entscheidung liegt zum großen Teil bei den EU-Staats- und Regierungschefs, die nach der Wahl einen Vorschlag für den Posten machen müssen.

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Wie hoch war zuletzt die Wahlbeteiligung?

Die Wahlbeteiligung ist bei den Europawahlen traditionell niedrig. Vor fünf Jahren gab es EU-weit jedoch erstmals einen Anstieg: 2019 gaben 50,66 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, in Deutschland waren es 61,4 Prozent. Für die Wahlen in diesem Jahr rechnet das Europaparlament erneut mit einem Anstieg der Wahlbeteiligung. (afp/mm)

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