Die Bundestagswahl ist gelaufen und dennoch halten sich Gerüchte und Verschwörungen rund um die Wahl. Ein kleiner Faktencheck soll aufklären.
Das BSW hat es nicht in den Bundestag geschafft, weil viele im Ausland lebende Deutsche nicht rechtzeitig ihre Wahlunterlagen erhalten haben sollen. So sehen es die Partei und ihre Anhänger und überlegen, rechtliche Schritte einzuleiten. Aber ist an der Behauptung etwas dran? Der folgende Faktencheck soll helfen, Gerüchte besser einzuordnen.
Wahlunterlagen kamen gar nicht oder zu spät
Es gibt 3,5 Millionen im Ausland lebende Wähler. Sie alle haben ihre Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Darum fehlen sechs Prozent der Stimmen und die Wahl dürfte damit ungültig sein.
Das sind die Fakten
Der Bundeswahlleiterin zufolge hatten sich bis drei Tage vor der Wahl 213.255 Auslandsdeutsche in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Neuere Zahlen gibt es dazu bislang nicht. Die Zahl der Auslandsdeutschen, die wählen wollten, liegt also weit unter den behaupteten 3,5 Millionen. Bei der Bundestagswahl 2021 hatten sich rund 129.000 Auslandsdeutsche registrieren lassen.
Wie viele im Ausland lebende Deutsche tatsächlich an einer Wahl teilnehmen, lasse sich gar nicht sagen, hieß es am Montag ergänzend auf dpa-Anfrage aus der Pressestelle der Bundeswahlleiterin. Denn die Wahlbriefe würden in den zuständigen Gemeinden gemeinsam mit den Wahlbriefen der übrigen, in Deutschland lebenden Wahlberechtigten ausgezählt. Entsprechend könne die Bundeswahlleiterin weder zur Wahlbeteiligung noch zum Stimmverhalten der Wähler im Ausland Aussagen treffen.
Richtig ist, dass drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland leben. Doch längst nicht alle sind wahlberechtigt oder wollen wählen. Richtig ist auch, dass es bei Deutschen im Ausland wegen verkürzter Fristen bei der Briefwahl Unmut gab. Bei der Bundeswahlleiterin kamen dazu Beschwerden an. Eine Parteienrechtsexpertin hielt im Gespräch mit der "Zeit" eine Wahlanfechtung wegen der Auslandsdeutschen jedoch für chancenlos.
Im Falle des Bündnisses Sahra Wagenknecht könnten fehlende Auslandsstimmen wohl kaum einen Unterschied machen. Ihnen fehlen rund 13.400 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Selbst wenn alle 213.255 registrierten Auslanddeutschen Probleme beim Abstimmen gehabt hätten, dann hätte das BSW überproportional viele Stimmen im Vergleich zum Verhältnis der innerdeutschen Wahl bekommen müssen, um die nötigen Stimmen zu erhalten. Außerdem steigt mit mehr Wählenden auch die Grenze für den Einzug in den Bundestag.
Wahlzettelmanipulation
Abgeschnittene Ecken oder Lochung auf einem Wahlzettel deuten auf Wahlbetrug hin.
Das sind die Fakten
Diese Falschbehauptung gibt es schon seit Jahren in sozialen Medien. Doch Stimmzettel mit einer abgeschnittenen Ecke oben rechts und auch gelochte Stimmzettel sind rechtens und dienen als Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie können dort eine Schablone anlegen und so selbstständig und geheim wählen. Dieses Verfahren ist im Bundeswahlgesetz geregelt.
Keine Siegel an Wahlurnen
Unversiegelte oder nicht abgeschlossene Wahlurnen sind ein Beweis für Wahlbetrug.
Das sind die Fakten
Nach der Bundeswahlordnung ist das Anbringen eines Siegels an Wahlurnen nicht vorgeschrieben. Fehlt ein Siegel, ist das also kein Indiz für Wahlbetrug. Entscheidend ist lediglich, dass die Wahlurne verschlossen ist und nicht mehr geöffnet werden kann, bis die Wahllokale offiziell schließen. (dpa/bearbeitet von the)