Niederlage für Ex-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht und das Bundesverteidigungsministerium. Zwei Urteile verpflichten das Ministerium jetzt zur Herausgabe bislang zurückgehaltener Informationen.

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Das Bundesverteidigungsministerium muss einem Gericht zufolge Unterlagen zu einem Hubschrauberflug und einem Truppenbesuch der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht (SPD) zusammen mit ihrem Sohn im April 2022 herausgeben. Mit zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs und zu Berechnungen der Flugbereitschaft herauszugeben seien.

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Auch Dienstvorschriften der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Luftfahrzeugen sowie diverse Unterlagen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr müssten veröffentlicht werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Berufung ist vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Lambrecht hatte am 13. April 2022 in Begleitung ihres Sohns per Hubschrauber eine Bundeswehreinheit in Bramstedtlund besucht. Von dort fuhr sie am nächsten Tag mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt. Nach Angaben ihres Ministeriums hatte Lambrecht den Mitflug des Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen.

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Zwei Journalisten verlangten umfassenden Informationszugang zu den beim Verteidigungsministerium vorhandenen Unterlagen zu dem Besuch. Weil das Ministerium dem nur zum Teil folgte, klagten die Journalisten und hatten nun überwiegend Erfolg. Das Ministerium ist laut den Urteilen verpflichtet, unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs herauszugeben. Außerdem müssten etwa Berechnungen der Flugbereitschaft und Dienstvorschriften der Bundeswehr zur Nutzung von Luftfahrzeugen zugänglich gemacht werden.

Die Einwände des Ministeriums dagegen griffen laut dem Verwaltungsgericht nicht. Das Ministerium hatte etwa argumentiert, die Offenlegung gefährde militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr. Details zum Ablauf könnten Rückschlüsse auf Fähigkeiten des besuchten Bataillons erlauben, zudem könnten mit Kenntnis von Dienstvorschriften Spionageversuche unternommen werden.

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Ministerium muss nicht alle Informationen herausgeben

Auch das Argument, dass sich aus den Informationen zum Programmablauf Rückschlüsse auf den Ablauf zukünftiger Truppenbesuche sowie die Fähigkeiten des besuchten Bataillons ziehen ließen, sei nicht hinreichend konkret.

Keine Angaben muss das Ministerium aber zur Hotelbuchung von Lambrecht machen, weil es sich hierbei um einen privaten Vorgang der früheren Ministerin handle.

Gegen die Urteile sind noch Berufungen möglich. Dann würde der Fall am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt. Dieses Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Verfahren einem Journalisten recht gegeben. Damals musste das Verteidigungsministerium Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung des viel diskutierten Fotos von Lambrechts Sohn im Bundeswehrhubschrauber geben. Wie sich herausstellte, hatte Lambrecht das Bild selbst gemacht. Lambrecht war im Januar nach anhaltender Kritik an ihrer Amtsführung und Außendarstellung zurückgetreten. (afp/dpa/the)

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