- 44 Verhandlungstage hat der Prozess um den vermutlich rechtsextremistisch motivierten Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gedauert.
- Nun wurde das Urteil verkündet: Stephan Ernst muss lebenslang in Haft. Einen anderen Mann hat das Gericht als Mittäter verurteilt.
Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.
Der Mitangeklagte im Prozess, Markus H., ist am Donnerstag vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Fall Walter Lübcke: Prozess hatte im Juni 2020 begonnen
Walter Lübcke war am 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses getötet worden. Laut Obduktion wurde der damals 65-Jährige aus nächster Nähe mit einer Kurzwaffe erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik.
Seit Juni vergangenen Jahres verhandelte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen Stephan Ernst und Markus H., die beide viele Jahre in der rechten Szene aktiv waren.
Hinterbliebene hofften auf härtere Strafe für H.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, während die Anwälte von H. einen Freispruch für ihren Mandanten erreichen wollen.
Der Nebenklagevertreter, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes in dem Prozess vertritt, forderte hingegen, auch H. solle als Mittäter wegen Mordes verurteilt werden. Die Hinterbliebenen Lübckes glauben der Aussage Ernsts vor Gericht, auch H. sei mit am Tatort gewesen. Ernst hatte mehrere unterschiedliche Versionen der Tat gestanden. (awa/mgb/dpa)
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