Die Lieferung iranischer Raketen für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist aus Sicht der EU ein Tabu-Bruch. In Reaktion darauf werden neue, umfassende Strafmaßnahmen verhängt – und nicht nur gegen iranische Akteure.

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Die EU hat wegen der Lieferung ballistischer Raketen und Drohnen aus iranischer Herstellung an Russland neue Sanktionen verhängt. Die Strafmaßnahmen treffen unter anderem zwei iranische Häfen am Kaspischen Meer sowie russische und iranische Schifffahrtsgesellschaften, wie aus einem Beschluss der Außenminister der EU-Staaten hervorgeht.

Die Häfen dürfen künftig nicht mehr von europäischen Unternehmen ausgerüstet werden. Die betroffenen Schifffahrtsgesellschaften können künftig keine Häfen in der EU mehr anlaufen. Zudem müssen ihre Vermögenswerte eingefroren werden, sofern sie welche in der EU haben. Russland wird vorgeworfen, die iranischen Raketen und Drohnen im Angriffskrieg gegen die Ukraine einzusetzen.

Die Sanktionen sollen auch die Unterstützung des Irans für bewaffnete Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres erschweren. Diese untergraben aus Sicht der EU den Frieden und die Sicherheit. Zu den zwei betroffene Häfen gehört der in Bandar Ansali am Kaspischen Meer. Dort liegt auch das Hauptquartier der iranischen Marine für die Nordflotte. Der andere betroffene Hafen heißt Amirabad.

Sanktionen gegen China sind noch in der Diskussion

Erste Sanktionen wegen iranischer Raketenlieferungen an Russland waren von der EU bereits im Oktober verhängt worden. Sie richteten sich unter anderem gegen die staatliche iranische Fluggesellschaft Iran Air, die nun nicht mehr in EU-Staaten fliegen kann, ohne zu riskieren, dass ihre Maschinen dort festgesetzt werden.

Noch in der Diskussion sind derzeit mögliche EU-Sanktionen gegen China. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock machte bei dem EU-Treffen deutlich, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass auch China Drohnenhilfe für Russland leistet. "Das muss und wird Konsequenzen haben", sagte sie. (dpa/bearbeitet von lla)

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