Nachdem Premierminister Boris Johnson dem britischen Parlament eine fast fünfwöchige Zwangspause auferlegt hat, lehnt das höchste schottische Zivilgericht einen Eilantrag gegen den Schritt ab. In einer Woche wird es zur Hauptverhandlung kommen.
Ein schottisches Gericht hat einen Eilantrag gegen die Zwangspause des britischen Parlaments abgelehnt. Richter Raymond Doherty vom höchsten schottischen Zivilgericht wies am Freitag den Antrag schottischer Abgeordneter ab.
Sie wollten eine einstweilige Verfügung gegen die vom britischen Premierminister
Johnson hatte dem Parlament in London zwei Monate vor dem geplanten Brexit eine fast fünfwöchige Zwangspause verordnet. Königin Elizabeth II. stimmte am Mittwoch einem Antrag Johnsons zu, die traditionelle Parlamentspause bis zum 14. Oktober zu verlängern.
Viel Kritik für Johnsons Manöver
Die Entscheidung gibt den Abgeordneten deutlich weniger Zeit als von ihnen gewünscht, um womöglich einen ungeregelten EU-Austritt am 31. Oktober zu verhindern.
Viele Parlamentarier und Bürger reagierten erzürnt und warfen Johnson vor, das Parlament und die Demokratie aushebeln zu wollen. In London, Manchester, Edinburgh und anderen Städten gab es Demonstrationen.
Sowohl in London als auch in Edinburgh und Belfast wurden am Donnerstag zudem rechtliche Schritte eingeleitet. In Edinburgh beantragte eine Gruppe von 75 Abgeordneten eine Überprüfung der Zwangspause durch das höchste schottische Zivilgericht, den Court of Session in Edinburgh.
Dieses wies den Eilantrag nun zurück. Er sehe derzeit nicht die "Notwendigkeit" für eine Eilentscheidung, erklärte der Richter zur Begründung. Die Hauptverhandlung soll am 6. September sein.
Auch die Anti-Brexit-Aktivistin und Geschäftsfrau Gina Miller, die schon 2017 einen juristischen Erfolg im Ringen um den Brexit errungen hatte, beantragte nach eigenen Angaben eine dringende gerichtliche Überprüfung der Zwangspause.
Die von Johnson erwirkte verlängerte Parlamentspause sei "illegal", sagte Miller am Donnerstag der BBC. Miller hatte 2017 mit einer Klage erzwungen, dass Johnsons Vorgängerin Theresa May das britische Parlament in den Prozess zur Vorbereitung des EU-Austritts einbeziehen musste. (afp/ank)
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