Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich ab 18. April wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor dem Landgericht Halle verantworten. Den Termin teilte das Gericht in Sachsen-Anhalt am Freitag mit. Insgesamt sind vier Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil ist demnach am 14. Mai zu rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat
Ursprünglich hatte das Landgericht entschieden, dass das Hauptverfahren am Amtsgericht Merseburg geführt werden soll. Das sah das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt anders und begründete seine Entscheidung mit der besonderen Bedeutung des Falls und dem großen öffentlichen Interesse, da der Angeklagte für die AfD an herausgehobener Stelle tätig sei. Das OLG gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt.
In Thüringen kommt auf Höcke ein weiterer Prozess zu. Das Landgericht Mühlhausen hat Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker zugelassen. Es geht dabei um einen Beitrag in dem Social-Media-Dienst Telegram aus dem Jahr 2022.
Darin hatte Höcke einen tödlichen Messerangriff eines Somaliers in Oggersheim unter anderem mit den Worten kommentiert: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien läßt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen."
Höcke ist Fraktions- und Landeschef der AfD in Thüringen. Die Thüringer AfD wurde im Jahr 2021 vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wird beobachtet. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bezeichnete Höcke vor einigen Jahren als Rechtsextremisten.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Höcke ist Spitzenkandidat seiner Partei. Die AfD liegt in Umfragen derzeit wie auch in den anderen ostdeutschen Ländern vorn. © AFP
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