Der Deutsche Bundestag hat die Regelung der Mietpreisbremse zugunsten des Mieters verschärft und die Mietpreisbremse zudem verlängert.
Die Mietpreisbremse wird verlängert - und zwar mit deutlich schärferen Regeln. Wie der Bundestag am Freitag beschloss, sollen Mieter künftig zuviel gezahlte Miete auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückbekommen.
Die Mietpreisbremse, die die Miethöhe nach einem Umzug in beliebten Gegenden begrenzt, wurde zudem bis mindestens Ende 2025 verlängert.
Bundesregierung betrachtet die Mietpreisbremse als Erfolg
Wo die Preisbremse gilt, darf ein Vermieter in der Regel nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wurde der Mietenanstieg dadurch in den vergangenen Jahren moderat verlangsamt.
Erhebungen des Mieterbunds zufolge hielten sich viele Vermieter jedoch nicht an die Begrenzung - auch, weil sie keine Strafen fürchten müssen. Bisher mussten sie das zuviel erhaltene Geld auch nicht zurückzahlen.
Die Miete wurde lediglich ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesprochen hatte. Das wird jetzt geändert. (dpa/hau)
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