Um das Parlament in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden zu schützen, könnten die Zugangsregeln für den Bundestag verschärft werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bundestagsverwaltung erstellt und am Montag an die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen verschickt wurde.
Sein Verfasser, der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz, plädiert darin unter anderem dafür, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin
In dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es weiter, die geltende Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und Verhaltensregeln beziehe sich auf polizeiliche Gefahren, sei aber bislang nicht hinreichend bestimmt, was Risiken angeht, die von einer extremistischen Betätigung Einzelner ausgehen.
Jedoch sollte auch für solche Fälle die Verweigerung der Ausstellung eines Bundestagsausweises in der Hausordnung verankert werden - eine entsprechende Regelung in einem neu zu schaffenden Bundespolizeigesetz wäre zu begrüßen. Zu jedem, der einen Antrag auf Ausstellung eines solchen Hausausweises stellt, könnte dann beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Unzuverlässigkeit hindeuten.
Kein Zugang zur IT des Bundestages für extremistische Mitarbeiter
Einschränkungen sind laut Gutachten auch in Bezug auf die hauseigenen IT-Systeme geboten. Der Zugriff auf die IT-Systeme des Deutschen Bundestages sollte demnach verweigert werden, "wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen".
Gärditz schlägt in seinem Gutachten außerdem vor, die Erstattung der Kosten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Angestellte der Abgeordneten und Fraktionen dann auszuschließen, wenn diesen mangels Zuverlässigkeit der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages beziehungsweise zur IT-Infrastruktur verweigert wurde. In die Hausordnung des Parlaments sollte zudem eine Klarstellung aufgenommen werden, dass allen Mitgliedern und Fraktionen die Nutzung der Räumlichkeiten nur im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gestattet sei.
Hinweise darauf, wie die im Bundestag vertretenen Fraktionen mit den Empfehlungen des Rechtsgutachtens umgehen, wird es vielleicht schon in dieser Sitzungswoche geben. Womöglich wird die Auswertung des 132 Seiten umfassenden Gutachtens aber auch noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. © dpa
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