Ob der am Donnerstag in Brüssel ausgehandelte Brexit-Deal zustande kommt, bleibt weiterhin abzuwarten. Doch was steht eigentlich in dem 600 Seiten langen Scheidungsvertrag? Unter anderem geht es um bayerisches Bier.
Monatelang drehte sich der Brexit-Streit fast ausschließlich um die Frage, wie eine harte Grenze auf der irischen Insel vermieden werden kann. Dazu gibt es seit Donnerstag eine neue Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien.
Allerdings ist nur eine kurze Passage in dem knapp 600 Seiten starken Scheidungsvertrag. Dieser regelt im Detail Dutzende von möglichen Streitfragen und könnte im Alltag für Millionen Menschen wichtig werden - vorausgesetzt, er wird ratifiziert und tritt in Kraft.
Brexit: Was bedeutet der Vertrag ...
... für Bürger und Unternehmen?
Zentral ist die vereinbarte Übergangsphase: Nach dem Austritt soll sich bis mindestens Ende 2020 an den äußeren Bedingungen erst einmal nichts ändern. Großbritannien bleibt im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion, alle EU-Regeln gelten weiter, es gibt keine Zollkontrollen oder Einfuhrbeschränkungen.
Da Großbritannien nach dem Austritt offiziell Drittstaat ist, darf es in Brüssel nicht mehr mitbestimmen. Neue EU-Regeln muss es trotzdem akzeptieren. In der Übergangsphase soll die dauerhafte Beziehung zwischen EU und Großbritannien geklärt werden. Die Frist kann laut Vertrag einmal verlängert werden.
... für EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU?
Der Vertrag sichert zu, dass die mehr als drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und eine Million Briten auf dem Festland auch nach der Übergangsphase so weiterleben können wie bisher. Das betrifft unter anderem ihr Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, auf Ansprüche an die Sozialkassen und auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
Das Aufenthaltsrecht bleibt wie gehabt: Wer sich selbst finanzieren kann, darf bis zu fünf Jahre bleiben und danach ein dauerhaftes Bleiberecht beanspruchen. Die Rechte erlöschen nicht, wenn man zum Ende der Übergangsphase gerade nicht am Wohnort ist.
... für Menschen in Irland und Nordirland?
Die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland soll offen bleiben, es sollen also keine Schlagbäume oder Kontrollen eingeführt werden.
Nach der Vereinbarung vom Donnerstag sollen dafür in Nordirland EU-Warenstandards weiter gelten. Zollkontrollen sollen mit einer neuen, komplexen Zollpartnerschaft vermieden werden.
... für die Steuerzahler?
Großbritannien sagt im Vertrag zu, für finanzielle Pflichten aus der Zeit seiner EU-Mitgliedschaft einzustehen. Dies betrifft die Entscheidung von 2013 über den gemeinsamen EU-Haushalt bis Ende 2020: London zahlt also bis dahin weiter Beiträge.
Es geht aber auch um langfristige Lasten, etwa den britischen Anteil an Pensionszahlungen für EU-Beamte. Die Summe steht nicht im Vertrag, sondern nur "eine faire Berechnungsmethode". Geschätzt geht es um etwa 45 Milliarden Euro. Käme der Vertrag nicht zustande, müssten EU-Steuerzahler einspringen.
... für Warenhersteller?
Waren mit einer Produktzulassung dürfen auch nach Ende der Übergangsphase verkauft werden, ohne dass sie ein besonderes Label brauchen. Das gilt zum Beispiel für Spielsachen, Kleidung und Kosmetik, aber auch für Medikamente und Medizinprodukte.
Ausgenommen sind lebende Tiere und Tierprodukte. Markenrechte sollen auf beiden Seiten unangetastet bleiben.
... für bayerisches Bier?
Wie Parmaschinken, Champagner oder Fetakäse soll auch bayerisches Bier nach der Übergangsphase in Großbritannien seinen nach EU-Recht besonderen Status als geschützte Ursprungsbezeichnung behalten.
Das betrifft mehr als 3.000 Produkte, die als regionale Besonderheit vermarktet werden und dafür bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Walisisches Lamm und andere geschützte britische Produkte behalten ihren Schutz in der EU.
... für Kriminelle?
Wer zum Ende der Übergangsphase per britischem Haftbefehl gesucht und in der EU geschnappt wird, sollte sich nicht zu sicher fühlen. Der Austrittsvertrag sorgt dafür, dass solche Verdächtige gegenseitig ausgeliefert werden. (msc/dpa)
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