Digital vernetzt ist für viele Patienten bisher vor allem eines: das eigene Handy beim Sitzen im Wartezimmer. Nun ist ein Neustart für eine Anwendung beschlossen, die konkreten Nutzen bringen soll.
Millionen Patientinnen und Patienten sollen wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bald standardmäßig in einer elektronischen Akte parat haben. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg dafür frei und ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen - außer, man lehnt es für sich aktiv ab. Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Das Gesetz regelt außerdem den schon anziehenden Masseneinsatz elektronischer Rezepte.
Regelung soll Weichen stellen
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, die Regelungen stellten die Weichen dafür, dass digitale Lösungen wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen auch einen spürbaren Nutzen bieten. "Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden." Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betonten, dass noch viel Information der Versicherten nötig sei. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen warnte, die Frist bis Anfang 2025 sei "mehr als ambitioniert". Auch die Praxissoftware müsse angepasst werden.
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E-Patientenakte für alle
- Für elektronische Patientenakten (ePA) soll ein Durchbruch her - als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang begleitet. Als wählbares Angebot wurden E-Akten schon 2021 eingeführt, bisher hat aber nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine. Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025, und die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip "Opt-out" um: Die Kassen sollen breit informieren und bis zum 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten - es sei denn, man widerspricht. Private Krankenversicherungen können demnach auch E-Akten anbieten.
- Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Was Ärzte und Ärztinnen einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen. Ohne Smartphone soll man die ePA laut Ministerium in ausgewählten Apotheken einsehen können. Ombudsstellen der Kassen sollen Versicherte unterstützen, die die ePA nicht per App verwalten.
- Auch Kinder und Jugendliche sollen eine E-Akte bekommen. Einen möglichen Widerspruch erklären würden dann die gesetzlichen Vertreter – also in der Regel Eltern, die die Akte ihrer Kinder zunächst auch verwalten. Spätestens mit 15 Jahren sollten Minderjährige die ePA dann selbstständig nutzen können, erläuterte das Ministerium grundsätzlich.
E-Rezepte auf breiter Front
- Schon seit 1. Januar müssen alle Praxen Rezepte standardmäßig digital ausstellen, die auf mehreren Wegen einzulösen sind. Das Gesetz legt dies nun noch einmal ausdrücklich fest. Eigentlich bestand die Pflicht schon ab Anfang 2022, ein Start auf breiter Front verzögerte sich aber auch wegen Technikproblemen. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt. Anstelle der rosa Zettel können auch eine spezielle App oder ein ausgedruckter QR-Code genutzt werden.
- Die E-Rezepte kommen angesichts der verpflichtenden Vorgaben schon stärker in Fahrt. Seit Jahresbeginn wurden knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik auf dpa-Anfrage mitteilte. Im Dezember waren es noch 8,8 Millionen. Etwas Druck zum Umstellen ist gesetzlich auch vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, können ihnen pauschale Kürzungen bei der Vergütung um ein Prozent drohen.
Mehr Datenforschung
- Vorankommen soll die Forschung auf der Basis von Gesundheitsdaten. Dafür soll ein weiteres Gesetz ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen - etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten in E-Akten ist wieder ein "Opt-out" geplant: Sie sollen zunächst eine Einstellung für "Datenspenden" bekommen, die man aber ablehnen kann.
Gesundheits-Apps und Telemedizin
- Ausgebaut werden sollen Angebote der Telemedizin wie Videosprechstunden - das kann auch in ländlichen Regionen Lücken schließen. Dafür sollen Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Kassen sicherten. Ausgeweitet werden soll das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept bekommen können.
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