Weisungen von Justizministern an die Staatsanwaltschaften sollen künftig nur noch schriftlich, begründet und innerhalb enger Grenzen erlaubt sein. So sieht es ein Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, der am Donnerstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt wurde. Darin heißt es, Weisungen von Vorgesetzten seien künftig nur noch zulässig "zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen", da, wo ein Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum besteht oder im Bereich der Ermessensausübung. "Sie ergehen frei von justizfremden Erwägungen", heißt es in dem Entwurf weiter. Das soll sowohl für ministerielle Weisungen als auch für interne Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft gelten.

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Den Deutschen Richterbund (DRB) überzeugt das nicht. "Nach Buschmanns Entwurf bleiben deutlich weitergehende politische Einflussnahmen auf Ermittlungshandeln möglich", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer, Sven Rebehn. Die Justizminister von Bund und Ländern wären seiner Ansicht nach "gut beraten, jetzt endlich echten Fortschritt zu wagen und ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden politischen Durchgriffsrechte auf einzelne Strafverfahren aufzugeben". Es sei nicht überzeugend, wenn darauf verwiesen werde, dass von diesem Recht in der Vergangenheit nur äußerst selten Gebrauch gemacht worden sei, denn "gerade in einer Zeit, in der rechtspopulistische Parteien quer durch Europa im Aufwind sind und vielfach die Machtprobe mit der Justiz suchen, darf es keine Einfallstore und Schlupflöcher für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben".

Auch Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hatte im Januar die Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister von Bund und Ländern gefordert. Der Europäische Gerichtshof mahne dies schon länger an, in vielen europäischen Ländern gebe es dieses Durchgriffsrecht auf konkrete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften nicht, begründete sie ihre Forderung. Koppers sagte: "Wenn ein AfD-Politiker den Justizminister stellte, dann möchte ich mir nicht vorstellen, wie die Strafverfolgung aussähe - vor allem im Bereich des Rechtsextremismus."

Im Bundesjustizministerium ist man der Auffassung, dass der im Entwurf vorgesehene Zwang zur Verschriftlichung einer Weisung eine disziplinierende Wirkung haben wird. In einer Mitteilung heißt es: "Das Textform- und das Begründungserfordernis sollen die Nachvollziehbarkeit von Weisungen erleichtern und die anweisende Person vor übereilten Weisungen schützen." Der Entwurf muss noch im Kabinett beraten und vom Bundestag verabschiedet werden.  © dpa

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