Der russische Oligarch Michail Fridman fordert einem Medienbericht zufolge von der Regierung in Luxemburg einen zweistelligen Milliardenbetrag als Schadenersatz für das Einfrieren seines Vermögens. Fridman habe vorgeschlagen, ihm 15,8 Milliarden Dollar (14,6 Milliarden Euro) Kompensation zu zahlen, um eine "gütliche Einigung" im Sanktionsstreit zu erzielen, berichtete die Moskauer Wirtschaftszeitung "Wedomosti" am Mittwoch. Andernfalls werde er vor Gericht ziehen. Ein Gericht in Luxemburg hatte vor einem Monat EU-Sanktionen gegen Fridman und seinen Geschäftspartner Pjotr Awen für nichtig erklärt.
Die Schadenssumme entspreche dem geschätzten Wert seines eingefrorenen Eigentums, heißt es in dem Bericht. Warum die Summe in Dollar angegeben wird, ist unklar. Fridmans Anwälte sollen die Forderung demnach bereits im Februar übermittelt, aber noch keine Antwort erhalten haben.
Die Argumentation Fridmans ist folgende: Luxemburg habe mit dem Einfrieren des Vermögens gegen einen 1989 zwischen Belgien und Luxemburg einerseits und der Sowjetunion, deren Rechtsnachfolger Russland ist, andererseits geschlossenen Vertrag zum Schutz von Investitionen verstoßen. Luxemburg hatte die Gelder wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingefroren - in Übereinstimmung mit den von der EU erlassenen Sanktionen gegen Russland.
Fridman und Awen haben im April die Aufhebung von zwei Sanktionsentscheidungen der EU erwirkt. Die EU hatte die Strafmaßnahmen damit begründet, dass Fridman und Awen russische Entscheidungsträger finanziell unterstützt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben hätten. Die Richter entschieden aber, dass diese Vorwürfe nicht hinreichend belegt seien und die Aufnahme in die Schwarze Liste daher ungerechtfertigt sei. Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Nähe der beiden Personen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass damit Maßnahmen unterstützt würden, die die Ukraine bedrohten.
Allerdings bedeutet die Entscheidung des Gerichts nicht die Aufhebung der Sanktionen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind. © dpa
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