Die AfD-Partei- und Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla haben einen Bericht des Bayerischen Rundfunks über rechtsextremistische Mitarbeiter der AfD im Bundestag zurückgewiesen.

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"Das ist so lächerlich, an den Haaren herbeigezogen", sagte Weidel bei einem Presse-Statement am Dienstag in Berlin vor einer Sitzung der Bundestagsfraktion. Es gehe darum, "die AfD weiter zu diskreditieren".

Chrupalla nannte die Recherchen zu den Mitarbeitern diffamierend. Die Beschäftigten seien intern von der Fraktion geprüft worden "und alle, die hier arbeiten, die einen Hausausweis besitzen, sind auch vom Bundestag geprüft. Das sind unbescholtene Bürger, gegen die nichts vorliegt". Chrupalla wies darauf hin, dass auch er in Sachsen einem AfD-Landesverband angehöre, der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. "Was bin ich für Sie?", fragte er die anwesenden Journalisten.

Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte zuvor eine Recherche veröffentlicht. Dem Bericht zufolge arbeiten für die AfD-Bundestagsfraktion und AfD-Abgeordnete mehr als 100 Personen aus Organisationen, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextremistisch eingestuft werden. Zu solchen Organisationen gehört beispielsweise die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA). Der BR stützt sich bei seinen Recherchen auf "interne Namenslisten" aus dem Bundestag und Mitarbeiterverzeichnisse aus der AfD-Fraktion, die er habe einsehen können. Politiker anderer Parteien forderten Konsequenzen.

Weidel sagte, das Ganze sei am Tag der Gerichtsverhandlung zwischen AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Münster - dort geht es um Fragen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung der Partei - "platziert" worden. Sie sprach von einer Medienkampagne.

Zum Thema Einstufung als rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz sagte Weidel: "Die Definition des Verfassungsschutzes interessiert mich überhaupt nicht." Es handele sich dabei um eine subjektive Bewertung. Die AfD kritisiert die Verfassungsschutzbehörden immer wieder als nicht unabhängig und geht gerichtlich dagegen vor, dass der Inlandsgeheimdienst sie beobachtet.  © dpa

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