Schon am Wochenende herrschte gähnende Leere auf Deutschlands Straßen. Nun will die Politik noch drastischere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verhängen.
Zur Eindämmung der Corona-Krise werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Schließen müssen alle Restaurants und Friseure.
Darauf verständigten sich Kanzlerin
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Maßnahme ist keine Ausgangssperre
In Deutschland waren bis Sonntag mehr als 24.100 Infektionen mit dem neuen Coronavirus bekannt geworden. Mehr als 90 mit Sars-CoV-2 Infizierte sind bislang bundesweit gestorben. Die neuen strengen Regeln sollen eine schnelle Ausbreitung verhindern, so dass insbesondere genügend Intensivbetten in Krankenhäuser für schwerkranke Infizierte frei bleiben.
Nach dem Beschluss vom Sonntag sind die Menschen in Deutschland angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Eine Ausgangssperre, von der in den vergangenen Tagen immer wieder die Rede war, verhängt die Politik ausdrücklich nicht. "Selbstverständlich" weiter möglich bleiben: der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft - sowie andere notwendige Tätigkeiten.
Verstöße gegen Kontakt-Beschränkungen werden überwacht
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien aber inakzeptabel. "Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden." Eine Höhe der Strafen ist in dem Beschluss nicht genannt.
Cafés, Restaurants und Kneipen sind fortan bundesweit zu schließen. "Gastronomiebetriebe werden geschlossen", heißt es in dem Beschluss. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt erlaubt.
Geschlossen werden müssen Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege. In diesem Bereich sei eine körperliche Nähe unabdingbar. Medizinisch notwendige Behandlungen blieben weiter möglich.
Eine generelle Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten ist nicht vorgesehen. "In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen", so Bund und Länder.
Weitergehende Regelungen bleiben möglich
Nach kritischen Stimmen im Zusammenhang mit dem Vorpreschen Bayerns bei Ausgangsbeschränkungen kündigten Bund und Länder nun enge Zusammenarbeit an.
Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben demnach aber möglich. Es handele sich zwar um "sehr einschneidende Maßnahmen". Aber sie seien notwendig und verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin betonte: "Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten." (jwo/dh/dpa)
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