Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Masernimpfpflicht auf den Weg gebracht. Ab März 2020 sollen Kita-Kinder, Schüler und bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Verweigerern droht ein Kita-Ausschluss – bei Schulkindern ein hohes Bußgeld. Die Regelungen im Detail.
Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche Masern-Impfpflicht. Das Bundeskabinett hat das Gesetz dazu auf den Weg gebracht.
"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", sagte Bundesgesundheitsminister
Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.
Bei Kindern gibt es künftig so gut wie keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im Einzelnen:
Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen?
Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen "Gemeinschaftseinrichtungen". Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam - also kontraindiziert - ist, ist von der Impfpflicht befreit.
Außerdem sind vor 1970 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.
Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten?
Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2500 Euro verhängen.
Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.
Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach?
Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft.
Im Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen Erwachsenen große Impflücken.
Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra in eine volle Kinderarztpraxis?
Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer Zahnärzten möglich sein.
Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?
Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1000 Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE - wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet. (kad/dpa)
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