• Nun ist es so weit: Ab 8. Februar wird auch in Apotheken gegen Corona geimpft.
  • Wer wen impfen darf und warum viele Apotheker schon Erfahrung beim Impfen haben - die wichtigsten Antworten im Überblick.

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Eine Premiere: Die COVID-19-Impfung ist die erste Impfung, die Apotheken bundesweit anbieten dürfen. Im Januar liefen die Schulungen dafür. Technische Voraussetzungen mussten noch geschaffen werden, etwa für das Meldeverfahren an das RKI. Nun aber kann es losgehen: Als Starttermin kündigte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den 8. Februar an. Doch ist die Impfung auch sicher, wenn sie nicht ein Arzt durchführt? Und bietet meine Apotheke Impfungen an? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Warum Impfungen in Apotheken?

Die COVID-Impfung wird jetzt bundesweit angeboten, es ist aber nicht das erste Mal, dass Impfungen in Apotheken zu haben sind: Innerhalb von Modellprojekten liefen bereits in einigen Regionen Influenza-Impfungen (wo genau und ob Ihre Region dabei ist, können Sie in der "Apotheken Umschau" nachlesen).

Die Corona-Impfungen sind ab Dienstag ein zusätzliches, freiwilliges Angebot der Apotheken innerhalb der aktuellen Impfkampagne. Wer mitmacht, entscheidet die Leitung der Apotheke jeweils im Einzelfall. Es gehe nicht um einen Ersatz, sondern um eine Ergänzung zu den bisherigen Impfangeboten, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. "Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot der Apotheken ein, um die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen."

Wie viele Apotheken beteiligen sich?

"Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken nächste Woche mit den Impfungen starten", gab Overwiening am Freitag. Das klingt nicht nach viel. Im Dezember hatte es geheißen, etwa die Hälfte der gut 18.700 Apotheken in Deutschland sei Umfragen zufolge bereit, sich zu beteiligen - je nach Auflagen und Vergütung. Overwiening geht allerdings davon aus, dass die Zahl der impfenden Apotheken nach und nach wachse: "Eine vierstellige Zahl hat bereits bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zum Impfen erfüllen." Insgesamt hätten rund 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert.

Ob und wann eine Apotheke COVID-19-Schutzimpfungen anbiete, entscheide die Apothekenleitung je nach Entwicklung der Nachfragesituation selbst. "Wenn die STIKO eine weitere Booster-Impfung empfehlen sollte, wird der Bedarf sicher nochmal deutlich steigen," sagte Overwiening.

Wie finde ich eine Apotheke in der Nähe mit Impfangebot?

Dies soll ab Dienstag über das Portal mein-apothekenmanager.de möglich sein. Die Plattform wird vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben, der laufend weitere Apotheken hinzufügen wird, die Impfungen ermöglichen. Auf dem Portal können Kundinnen und Kunden auch bisher schon per Postleitzahl nach Apotheken suchen, die Schnelltests und Impfzertifikate anbieten.

Können auch Kinder in Apotheken geimpft werden?

Grundsätzlich dürfen Apotheker Personen gegen COVID impfen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Darauf weist die Bundesapothekerkammer in einem Statement hin und bezog sich dabei auf § 20b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Dürfen alle Mitarbeiter einer Apotheke Kunden impfen?

Nein. "Nach den Plänen der Ampel-Koalition werden nur angestellte und selbstständige Apotheker zur Impfung berechtigt sein", antwortet Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Apothekengewerkschaft ADEXA, auf Nachfrage unserer Redaktion. Das heißt, anderes Apothekenpersonal wie pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen darf nicht impfen. Apotheker, die das Vakzin verabreichen, müssen eine ärztliche Schulung erfolgreich bestanden haben.

Wie wurde das Personal geschult?

Die Bundesapothekerkammer legte ein Programm mit zwölf Fortbildungsstunden zu jeweils 45 Minuten fest. Auch in der Ersten Hilfe waren Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. Overwiening versicherte, man sei exzellent vorbereitet - und auch für den unwahrscheinlichen Fall geschult, dass bei Impfreaktionen Erste Hilfe geleistet werden müsse. Wer die Qualitfikation als Ersthelfer nicht hatte, musste zusätzlich eine zweistündige Fortbildung absolvieren.

Auch eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung im Rahmen von Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken berechtigt zwar zu COVID-19-Schutzimpfungen. Allerdings gilt dann eine Einschränkung: In diesem Fall dürfen nur Personen geimpft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Auflagen gibt es für die Impfung in Apotheken?

Neben den Schulungen muss eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung vorhanden sein, die für die Durchführung der SARS-CoV-2-Schutzimpfung erforderlich ist. Dazu zählen auch Schutz- und Hygienemaßnahmen wie spezielle Schutzkleidung sowie ausreichender Platz für die Wartezeiten vor und nach der Impfung.

Ich möchte mich in der Apotheke impfen lassen - soll ich einen Termin ausmachen?

Damit die Apotheke den Impfstoff entsprechend einteilen kann und nichts weggeworfen werden muss, empfiehlt die Bundesapothekerkammer Terminvereinbarungen. So wird auch von vorneherein vermieden, dass zu viele Kundinnen und Kunden sich gleichzeitig in der Apotheke aufhalten.

Gibt es ein Aufklärungsgespräch?

Ja. Auch dafür wurden Apotheker entsprechend geschult. Zuvor bekommt der Patient Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung ausgehändigt. Im Gespräch klärt der Apotheker oder die Apothekerin etwa über mögliche Risiken und Impfreaktionen auf und beurteilt, ob der Patient geeignet ist für die Impfung. Falls nicht, wird die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen oder der Patient an einen Arzt verwiesen.

Trägt der Apotheker die Impfung in meinen Impfpass ein?

Ja. Der Patient hat auch Anspruch darauf, dass die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt in den Impfpass nachgetragen wird, falls er den Impfpass nicht dabei hat. Und: Es besteht Anspruch auf ein digitales Impfzertifikat.

Ist die Impfung in Apotheken so sicher wie beim Arzt?

"Die Apotheken haben in erster Linie die pharmazeutische Expertise bei der Versorgung der Bevölkerung", erklärt Hansen. Die medizinische Erfahrung liege bei den Ärztinnen und Ärzten. "Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass durch die Schulungen das erforderliche Wissen vermittelt wird, sodass eine vergleichbare Sicherheit gewährleistet werden kann", so Hansen. Zudem hätten zahlreiche Apotheken, die sich nun auch an der Corona-Schutzimpfung beteiligen werden, bereits entsprechende Erfahrung aus Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung.

Was passiert, wenn Kunden nach der Impfung eine starke Impfreaktion zeigen? Werden sie dann an einen Arzt verwiesen?

Ja. Doch auch die Apotheker wurden im Rahmen ihrer Schulung zum Thema Notfallmaßnahmen unterrichtet.

Ist die Impfung in Apotheken umstritten?

Viele Ärztinnen und Ärzte hatten sich im Vorfeld gegen die Impfung in Apotheken ausgesprochen. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der kassenärztlichen Vereinigung, erklärte in einer Pressemitteilung: "Die Corona-Pandemie bekommen wir nur gemeinsam in den Griff – und zwar jeder an seinem Platz." Die Durchführung einer Impfung ist und bleibe eine originär ärztliche Aufgabe.

Rechtsanwältin der Apothekengewerkschaft Hansen dazu: "Grundsätzlich ist es zu befürworten, wenn medizinische und pharmazeutische Tätigkeiten in unterschiedlichen Händen bleiben und sich das jeweilige Fachwissen dann idealerweise ergänzt". Allerdings solle man in der momentanen Notsituation die grundsätzliche Kritik an einer möglichen Vermischung hintenanstellen, um möglichst viele Impfungen gewährleisten zu können, fügt sie hinzu.

Verwendete Quellen:

  • Apothekengewerkschaft Adexa, Antworten der Rechtsabteilung
  • Sozialgesetzbuch
  • Pressemitteilungen der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Leitlinie sowie Kommentar zur Leitline der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung bei COVID-Schutzimpfungen
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: KBV-Vorstand: "Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe"
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