Besitzen Ehepaare oder Lebenspartner mehr als ein Auto, sollten diese sich über sogenannte Partnertarife bei ihrer bereits bestehenden Kfz-Versicherung informieren. Mitunter lässt sich auf diese Weise viel Geld sparen, da dem Partner spezielle Rabatte gewährt werden.

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Wenn sich Lebenspartner ein zweites Auto anschaffen, haben sie mehrere Möglichkeiten, dieses zu versichern. Erstens besteht die Möglichkeit, dass einer der Partner eine gänzlich neue Versicherung bei einem neuen Anbieter anschließt. Das ist meist aber die teuerste Variante.

Zweitens können die Lebenspartner das Fahrzeug bei der bereits bestehenden Versicherung als Zweitwagen anmelden. Das ist in der Regel günstiger als eine neue Kfz-Versicherung, da sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft werden - mitunter sogar in dieselbe Klasse wie der Erstwagen. Versicherungsnehmer bei dieser Variante ist aber lediglich einer der Partner. Nutzt der andere Partner das Fahrzeug hauptsächlich und möchte er selber als Versicherungsnehmer auftreten, um selbst im Schadenfreiheitssystem aufzusteigen, bietet sich die dritte Alternative an - nämlich sogenannte Partnertarife.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Partnertarifen

Um Partnertarife nutzen zu können, müssen Sie das Zweitauto selbstverständlich bei derselben Versicherung anmelden wie den Erstwagen. Viele Anbieter setzen zudem eine Ehe oder das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft voraus. Darüber hinaus zählt es bei manchen Versicherern zu den Voraussetzungen für Partnertarife, dass der Erstwagen eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse oder dass der Partner ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat. Meist wird die SF-Klasse 2 für den Erstwagen vorausgesetzt. Außerdem gestatten es manche Partnertarife nicht, dass jemand anderes als der angegebene Lebenspartner das versicherte Auto nutzt.

So wird der Partner eingestuft

Nutzen Sie die speziellen Partnertarife, ersparen Sie sich auch als Versicherungsneuling meist eine Einstufung in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse 0 - in dieser zahlen Sie üblicherweise einen Beitragssatz von 125 bis 240 Prozent. Mittels Partnerrabatts erfolgt die Einstufung meist in der SF-Klasse 2, mindestens jedoch die Schadenfreiheitsklasse 1/2. Dadurch sinken die Betragssätze auf 75 bis 85 beziehungsweise 115 bis 140 Prozent.

Ein weiterer Faktor, der bei der Einstufung des Partners eine Rolle spielt, ist neben der SF-Klasse des Erstwagens aber auch die erworbene Fahrpraxis des Versicherungsnehmers. Je länger der Partner, auf den das Zweitauto zugelassen werden soll, seinen Führerschein schon besitzt, desto günstiger wird auch die Versicherung.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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