Eine Pferdebesitzerin bringt ihr Pferd auf eine Weide. Es reißt sich los, läuft durch einen mobilen E-Zaun, verletzt ein anderes Pferd. Das Urteil: Die Besitzerin muss die Tierarztkosten ersetzen.

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Pferde unter sich – da kann es schon mal zu etwas wilder werden. Doch wer zahlt eigentlich bei einem Weideunfall? Mit dieser Frage mussten sich jetzt zwei Gerichte in Schleswig-Holstein beschäftigen.

Der Fall: Eine Frau fuhr mit ihrem Pferd im Anhänger auf eine Weide, auf der mehrere Pferde standen. Sie lud ihr Pferd aus, band es an dem Anhänger fest und stellte um alles einen mobilen Stromzaun auf. Jedoch: Ihr Pferd riss sich los, lief durch den Stromzaun auf die anderen Pferde zu – und keilte aus. Die Folge: Ein anderes Pferd wurde am Bein verletzt.

Pferd verletzt: Es wurde ja provoziert…

Die Besitzerin des verletzten Pferdes wollte die Kosten für den Tierarzt ersetzt bekommen. Doch die andere Frau wollte nicht zahlen. Und so trafen sie sich vor dem Amtsgericht Pinneberg wieder. Die Argumentation der verklagten Frau: Bei einer Offenstallhaltung auf der Weide sei die Haftung zwischen Tierhaltern stillschweigend ausgeschlossen. Außerdem habe das verletzte Pferd das Auskeilen des anderen selbst provoziert.

Doch ihre Argumente zogen nicht: Das Amtsgericht Pinneberg verurteilte die Frau zur Zahlung der Tierarztkosten. Die Frau war damit nicht einverstanden und wendete sich an das Landgericht Itzehoe. Die Richter dort entschieden: Doch, die Frau muss den Schaden von 4.000 Euro ersetzen. Denn, so die Richter in ihrem Urteil (Az. 9 S 20/23): Die Haftung sei nicht stillschweigend ausgeschlossen gewesen. Dies komme bei Offenstallhaltung zwar in Betracht, hier habe aber keine typische Situation der Offenstallhaltung bestanden. Denn: Die Pferde seien voneinander getrennt gewesen.

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Auch müsse die Frau den gesamten Schaden ersetzen. Die Tiergefahr des verletzten Pferdes sei nicht anzurechnen, weil es sich rein passiv verhalten und es keine erkennbare Kommunikation zwischen den Pferden gegeben habe.  © Pferde.de