Diese Konsequenzen drohen und so reagieren Versicherungen, wenn man mit dem Wohnmobil überladen einen Unfall hat.

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Die Route steht, das Wohnmobil ist gepackt bis unters Dach: Fahrräder am Heckträger, die Vorräte für zwei Wochen verstaut, Frischwassertank voll, Gasflaschen an Bord, die Familie freut sich auf einen spannenden Campingurlaub. Doch was viele nicht wissen – oder gerne ausblenden: Schon mit normalem Urlaubsgepäck ist ein 3,5-Tonner schnell überladen. Und das kann im schlimmsten Fall nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden.

Gerade bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg sind die tatsächlichen Zuladungsreserven oft erschreckend gering. Jeder zusätzliche Mitfahrer, jedes Kilo Wasser, jedes E-Bike auf dem Träger zählt. Kommt es dann zu einem Unfall – ob selbst verschuldet oder nicht – kann die Überladung ernsthafte rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben. promobil klärt auf und hat dafür beim ADAC angefragt, deren Rechtsexpertinnen und -Experten Rede und Antwort stehen.

Rechtliche Folgen – was droht bei Überladung? Bußgelder & Punkte

Schon ab 5 % Überladung gibt es in Deutschland ein Bußgeld – ab 20 % Gewichtsüberschreitung drohen Punkte in Flensburg. Die genaue Höhe der Bußgelder und Maßnahmen hängt vom Ausmaß der Überschreitung ab. Und wer mit einem deutlich überladenen Fahrzeug unterwegs ist, riskiert sogar, dass ihm die Weiterfahrt untersagt wird. Eine Übersicht über die Bußgelder bei Überladung in Deutschland und Europa finden Sie detailliert in diesem Artikel:

Unfall mit überladenem Wohnmobil – droht automatisch Mitschuld?

Welche Auswirkungen hat Überladung auf die Schuldfrage bei einem Unfall? Wir haben beim ADAC nachgefragt.

ADAC: "Die Überladung spielt nur dann eine Rolle, wenn sie unfallursächlich ist. Falls sie zu einem längeren Bremsweg führt oder das Fahrzeug ins Schlingern gerät und dadurch der Unfall verursacht wird, kann dies zu einer Mithaftung oder sogar Alleinhaftung führen – je nach den genauen Umständen des Einzelfalls."

Unfall mit Personenschaden – Welche Rolle spielt Überladung?

Besonders kritisch wird es, wenn bei einem Unfall Personen verletzt oder gar getötet werden. Dann drohen schnell strafrechtliche Konsequenzen – nicht wegen der Überladung allein, sondern in Verbindung mit dem Unfallhergang. "Falls eine andere Person verletzt wird, kommt es in der Regel zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung", so der ADAC.

ADAC: "Stellt die Polizei eine Überladung fest und spielt diese beim Fahrlässigkeitsvorwurf eine Rolle, wird sie im Verfahren berücksichtigt. Entscheidend ist, ob der Fahrer wusste, dass das Fahrzeug überladen war, und ob er seine Fahrweise entsprechend angepasst hat. Ein Strafverfahren kann also drohen, allerdings wie bei jedem Unfall mit Personenschaden und nicht allein wegen der Überladung."

ADAC: "Die möglichen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe, abhängig vom Einzelfall. Ein eigenes Strafverfahren nur wegen Überladung gibt es nicht, da diese in erster Linie eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Bei einem Unfall ohne Personenschaden bleibt es daher in der Regel bei einem Bußgeldverfahren."

Mögliche Konsequenzen sind also breit gefächert: Geldstrafen, Fahrverbot – im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Bei Unfällen ohne Personenschaden bleibt es in der Regel bei einem Bußgeldverfahren.

ADAC: "Uns sind keine Urteile bekannt, in denen Überladung allein zu einer besonders hohen Strafe geführt hat. In der Praxis kommt es immer auf die konkreten Umstände an."

Versicherungsfragen – was gilt bei Überladung?

So wirkt sich die Überladung des Wohnmobils auf den Versicherungsschutz aus.

Haftpflichtversicherung: Deckt sie den Schaden trotz Überladung?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallgegners – auch wenn Ihr Fahrzeug während des Unfalls überladen war. "Allerdings kann sie unter bestimmten Umständen Regress beim Fahrer fordern, falls eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vorliegt", erklärt der ADAC. Ob eine Überladung dazu zählt, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen (AKB) ab. In der Regel handelt es sich bei solchen Fällen aber eher um Unfallflucht, fehlende Fahrerlaubnis oder Fahruntüchtigkeit – zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer, wie der ADAC erklärt.

Vollkasko: Leistungskürzung möglich

Bei der Kaskoversicherung sieht es heikler aus. Sie darf die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn eine Gefahrenerhöhung vorliegt – und dazu kann auch Überladung zählen. Besonders bei grober Fahrlässigkeit.

ADAC: "Die Versicherung kann unter Umständen leistungsfrei werden, wenn eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegt, die nicht gemeldet wurde. Falls eine Überladung als Gefahrerhöhung gewertet wird und diese nicht angezeigt wurde, kann der Versicherer eine Kürzung der Leistung oder sogar eine Leistungsverweigerung vornehmen – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit."

ADAC: "Es gibt keine generelle Gewichtsschwelle, ab der der Versicherungsschutz entfällt. Jeder Fall wird individuell geprüft. Entscheidend ist, ob die Überladung ursächlich für den Unfall war und ob sie als erhebliche Gefahrerhöhung gewertet wird."

So können Sie sich absichern

Mit diesen drei Maßnahmen gehen Sie sicher, dass das Campingfahrzeug nicht überladen ist.

1. Wiegen Sie Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt

Nutzen Sie öffentliche Fahrzeugwaagen – z. B. bei Entsorgungsbetrieben oder TÜV-Stationen – und ermitteln Sie das tatsächliche Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils inklusive Insassen, Gepäck, Wasser, Gas und Fahrrädern.

2. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung

"Wer mit Überladung rechnet, sollte direkt bei seiner Versicherung nachfragen und die individuellen Versicherungsbedingungen prüfen. Eine frühzeitige Klärung kann im Schadensfall Probleme vermeiden.", rät der ADAC-Fachmann. zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie eine übermäßige Überladung Ihres Wohnmobils jedoch nach Kräften vermeiden. Mal mit zwei, drei Kilo zu viel, ist zwar lästig wenn man erwischt wird, problematischer sind aber grobe Überschreitungen sowie der nachfolgende Punkt.

3. Sichern Sie Ihre Ladung ordnungsgemäß

Wer bei der Ladungssicherung nachlässig ist, erhöht die Gefahr, herumfliegender Gegenstände und sich verschiebender Lasten während eines plötzlichen Fahrmanövers. Lagern Sie schwere Gegenstände unten im Fahrzeug und in der Nähe der Achsen und achten Sie außerdem auf die Achslastverteilung Ihres Wohnmobils.

ADAC-Crashtest zeigt: Schon regulär beladen ist riskant

Wie ernst die Problematik ist, zeigen Crashtests des ADAC: Bereits ein Wohnmobil, das korrekt – also innerhalb der zulässigen Gesamtmasse – beladen wurde, birgt im Falle eines Unfalls erhebliche Risiken für die Insassen. Die Aufbauten bieten deutlich weniger Schutz als Pkw-Karosserien, Einbauten können sich lösen und Gegenstände können durch den Innenraum fliegen. Ist das Fahrzeug überladen, verschärft sich das Verletzungsrisiko zusätzlich – durch verlängerte Bremswege, instabileres Fahrverhalten und eine insgesamt höhere Belastung der Fahrzeugstruktur.

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Angesichts von rund 908.000 zugelassenen Wohnmobilen in Deutschland (Stand: Anfang 2024) und der oft geringen Zuladungsreserven bei 3,5-Tonnen-Modellen liegt die Vermutung nahe, dass eine erhebliche Zahl dieser Fahrzeuge im Reisemodus regelmäßig überladen unterwegs ist – auch wenn es bislang keine flächendeckenden Erhebungen dazu gibt. Der ADAC warnt daher eindringlich davor, das Gewicht des Fahrzeugs auf die leichte Schulter zu nehmen.  © Promobil