2025 verspricht dank Feiertagen an Donnerstagen und Freitagen zahlreiche lange Wochenenden. Wer seine Urlaubstage geschickt legt, kann mehr Zeit für Reisen herausholen.
Mit einem Urlaubstag vier Tage Erholung am Stück genießen: Die Brückentage bieten auch 2025 wieder gute Möglichkeiten für lange Wochenenden. Der 1. Mai als bundesweiter Feiertag fällt zum Beispiel auf einen Donnerstag.
Folgende Tage sollten sich Brückenbauer also am besten schon jetzt im Urlaubskalender markieren:
Heilige Drei Könige fällt auf einen Montag
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt dürfen sich Beschäftigte über ein längeres Wochenende freuen: Heilige Drei Könige (6. Januar) 2025 fällt auf einen Montag.
Ostern: Mit acht Urlaubstagen bis zu 17 Tage freimachen
Ostern 2025 fällt auf den späten Zeitraum vom 18. (Karfreitag) bis 21. April (Ostermontag). Mit geschickter Urlaubsplanung lassen sich mit wenigen Urlaubstagen viele zusammenhängende freie Tage herausholen:
- 14. bis 17. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage
- 22. bis 25. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage
- 22. bis 30. April + 2. Mai: 8 Urlaubstage = 17 freie Tage
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1. Mai: Der Tag der Arbeit fällt auf einen Donnerstag
Da der Tag der Arbeit am 1. Mai 2025 auf einen Donnerstag fällt, bietet es sich an, den 2. Mai als Brückentag einzuplanen. Auf diese Weise lassen sich vier zusammenhängende freie Tage ideal für einen Kurzurlaub nutzen.
Kurzurlaub an Christi Himmelfahrt möglich
Christi Himmelfahrt fällt 2025 auf den 29. Mai, wie immer an einem Donnerstag. Wer den 30. Mai als Brückentag nutzt, kann sich so über ein langes Wochenende mit insgesamt vier freien Tagen freuen.
Bis zu zwölf Tage frei über Himmelfahrt und Pfingsten
Nach Christi Himmelfahrt folgt Pfingsten, das 2025 auf Sonntag, den 8. Juni, und Montag, den 9. Juni, fällt. Wer hier clever und früh plant, kann sich eine Auszeit von bis zu 12 Tagen sichern:
- 10. bis 13. Juni: 4 Urlaubstage = 9 freie Tage
- 30. Mai + 02. bis 06. Juni: 6 Urlaubstage = 12 freie Tage
Fronleichnam fällt auf einen Donnerstag
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird am 19. Juni 2025 Fronleichnam gefeiert. Der Feiertag fällt wie immer auf einen Donnerstag - eine weitere Möglichkeit für ein verlängertes Wochenende.
Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit und Reformationstag verlängern 2025 die Wochenenden
Im Jahr 2025 bieten sowohl Mariä Himmelfahrt am 15. August, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als auch der Reformationstag am 31. Oktober die Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende, da diese Feiertage auf einen Freitag fallen und so drei aufeinanderfolgende freie Tage ermöglichen.
Aber: Mariä Himmelfahrt ist nur in Bayern und Saarland und der Reformationstag nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag.
Weihnachten und Neujahr bescheren uns längere Auszeiten
Heiligabend und Silvester gelten nicht als gesetzliche Feiertage, daher müssen Beschäftigte in vielen Betrieben dafür einen halben oder ganzen Urlaubstag einplanen, wenn sie an diesen Tagen trotzdem freihaben wollen. Im Jahr 2025 fallen beide Tage auf einen Mittwoch. Der 25. und 26. Dezember sind entsprechend ein Donnerstag und ein Freitag, liegen für ein langes Wochenende also ohnehin günstig.
Der 1. Januar 2026 fällt auf einen Donnerstag. Über Weihnachten und Neujahr sind also folgende lange Urlaubskombis möglich:
- 2. Januar (Freitag): Ein Urlaubstag = 4 Tage frei
- 29. und 31. Dezember: 3 Urlaubstage = 8 Tage frei
- 22. bis 24. Dezember + obige Tage: 6 Urlaubstage = 11 freie Tage
Wann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen darf
Wer sich die begehrten Urlaubstage sichern will, sollte also schnell sein und sich frühzeitig mit Team und Vorgesetzten absprechen. Denn in manchen Fällen kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen.
Grundsätzlich gelten für Urlaub an Brückentagen die gleichen Regelungen wie für andere Urlaube auch. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn jedoch in seltenen Fällen auch ablehnen. Das geht aber "nur dann, wenn entweder dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche von Kollegen, die sozial schutzwürdiger sind", erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel eine ernsthafte Unterbesetzung sein, etwa durch hohen Krankenstand oder außergewöhnliche Arbeitsbelastung, wie sie in bestimmten Branchen während Feiertagen oder saisonaler Hochphasen vorkommt. Auch persönliche Gründe von Kolleginnen und Kollegen, wie schulpflichtige Kinder oder familiäre Verpflichtungen, können laut Schulze Zumkley Vorrang haben.
Ein etwas schwierigere Frage bei Brückentagen ist, ob der Arbeitgeber den Urlaub mit der Begründung ablehnen darf, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz muss jeder Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub nehmen, um den Erholungszweck zu erfüllen.
Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Urlaub zusammenhängend genommen wird, so Schulze Zumkley. Hat der Arbeitnehmer aber bereits in dem betreffenden Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub gemacht, kann dieses Argument nicht mehr gelten. Einzelne Urlaubstage, wie Brückentage, sind dann möglich, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. (dpa/bearbeitet von sbi)
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