- Wir sind mitten in der Erkältungszeit. Wer krank ist, muss sich beim Chef krankmelden.
- Aber wann ist ein Attest fällig und funktioniert die Krankschreibung auch per WhatsApp?
- Was, wenn das Kind krank ist? Wir haben Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer zusammengestellt.
Die Nase trieft, der Kopf pocht – an Arbeit ist nicht zu denken. Zeit, den Chef über die Krankheit zu informieren. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Hier gibt's die wichtigsten Fragen und Antworten:
Krankmeldung: Wie informiere ich meinen Chef richtig?
"Dafür gibt es keine eindeutigen Richtlinien", sagt Dr. Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), im Gespräch mit unserer Redaktion. Wichtig sei nur, dass Sie Ihrem Chef unverzüglich und vor Arbeitsbeginn Bescheid sagen, damit er sich darauf einstellen kann.
Laut Bender sollten sich Beschäftigte am besten im Voraus bei ihrem Vorgesetzten über interne Gepflogenheiten erkundigen. Eine Krankmeldung per E-Mail oder WhatsApp kann reichen – sofern der Chef damit einverstanden ist. Wovon Bender abrät, ist, einen Kollegen damit zu beauftragen, den Arbeitgeber zu informieren. Das sei zu unsicher.
Was ist der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einem Attest?
Krankmeldung bedeutet, seinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man nicht zum Dienst erscheint.
Mit einem Attest bestätigt der Arzt: Der Beschäftigte ist gesundheitlich nicht fit genug und wird krankgeschrieben. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird umgangssprachlich auch "gelber Schein'" genannt.
Welche Informationen kann der Arbeitgeber bei Krankmeldung einfordern?
Manche Arbeitgeber haken nach, wenn es um die Ursache einer Erkrankung geht – doch Privatsphäre geht vor. "Es genügt, wenn der Beschäftigte mitteilt, dass er ausfällt", sagt Bender.
Und er muss seinem Vorgesetzten sagen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird, sonst kann er nicht planen. Die Diagnose ist irrelevant.
Ab wann brauche ich ein Attest und wann muss ich es abgeben?
Ein Attest ist notwendig, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Doch Achtung: Arbeitgeber dürfen es auch früher verlangen. Ab welchem Tag ein Attest nötig ist, steht meistens im Arbeitsvertrag.
Beim Chef müssen Sie das Attest in der Regel am vierten Tag abgeben.
Muss ich das Attest an die Krankenkasse schicken?
"Unbedingt", sagt Bender, es gibt nicht umsonst drei Durchschläge. Einer ist für den Arbeitgeber. Darauf ist lediglich vermerkt, wie lange der Beschäftigte ausfällt.
Den zweiten, auf dem die Diagnose notiert ist, muss innerhalb nach einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse vorliegen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Krankengeld.
Für die Fortzahlung des Lohns gilt das Datum, ab welchem die Krankschreibung gilt. Den dritten Durchschlag dürfen Sie selbst behalten.
Was ist, wenn ich zu krank bin, um zum Arzt zu gehen?
Bei schwerer Grippe oder Magen-Darm-Infekt ist es mitunter unmöglich, das Bett zu verlassen. Ist das der Fall, sollten Sie mit Ihrem Arzt einen Hausbesuch vereinbaren.
Falls er durchgehend ausgelastet ist, gibt es noch eine andere Möglichkeit, sagt Bender: "Notfalls kann er einen Patienten noch einige Tage später rückwirkend krankschreiben."
Wie funktioniert die Krankschreibung über WhatsApp?
Sie haben keine Kraft oder Lust, in einer sowieso schon völlig überfüllten Arztpraxis zu sitzen, benötigen aber eine AU? Dann ist es tatsächlich möglich, sich via Internet und WhatsApp krankschreiben zu lassen.
Die "Dr. Ansay AU-Schein GmbH" aus Hamburg stellt anhand der Symptome, die Sie über die Seite au-schein.de übermitteln, eine AU aus. Zusätzlich fotografieren Sie Ihre Versichertenkarte.
Anschließend überprüft ein kooperierender Arzt die angegebenen Beschwerden und schickt ein Attest – als PDF über WhatsApp sowie das Original per Post. Der Online-Service kostet neun Euro, für den Brief fallen zusätzlich fünf Euro an.
Doch Bender warnt vor der Online-Lösung. "Es ist juristisch nicht geklärt, ob das zulässig ist", sagt er. Sein Tipp: vorher mit dem Chef abklären.
Darf ich das Haus verlassen, wenn ich krankgeschrieben bin?
Einkaufen, mit dem Hund Gassi gehen, Sport treiben – es kursieren zahlreiche Gerüchte darüber, was erlaubt ist und was nicht.
Manch einer traut sich daher nicht aus dem Haus. "Grundsätzlich darf man nichts tun, was die Genesung gefährdet", sagt Bender. "Heißt: Man soll alles tun, um wieder gesund zu werden."
Entscheidend ist die Diagnose: Während Sport bei einem grippalen Infekt die Genesung verzögert, kann er sich auf das Befinden von Depressionspatienten positiv auswirken.
Arbeitgeber oder Krankenkasse – wer übernimmt die Lohnfortzahlung?
Sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber weiter den Lohn. Wer länger krank ist, bekommt bis zu 78 Wochen lang Unterstützung von Seiten der Kasse. Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich geregelt: Es beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettolohns.
Verfallen meine Urlaubstage, wenn ich sie krank verbringe?
Nein. In dem Fall müssen Sie aber strengere Regeln beachten, sagt Bender. Bereits am ersten Tag ist die Krankheit mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen.
Halten Sie sich im Ausland auf, müssen Sie sofort Ihrem Chef Bescheid sagen und ihm den eigenen Aufenthaltsort mitteilen. So können Sie verlorene Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Die Lohnfortzahlung ist auch in der Probezeit geregelt. Doch der Arbeitgeber zahlt erst, wenn Sie länger als vier Wochen ohne Unterbrechung in der Firma gearbeitet haben. Für jene, die vorher erkranken, springt die Krankenkasse ein.
Sorgen bereitet Beschäftigten in der Probezeit vor allem die Tatsache, dass der Kündigungsschutz nicht greift. Der Arbeitgeber braucht in dieser Phase keinen Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, sagt Bender. Solange Formalia eingehalten werden, kann er auch aufgrund von Krankheit kündigen.
Was muss ich beachten, wenn mein Kind krank ist?
Ist der Nachwuchs krank, haben Eltern Anspruch darauf, es zu Hause zu pflegen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind höchstens zwölf Jahre alt ist.
Wer deswegen nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss das unverzüglich seinem Arbeitgeber melden. Außerdem ist ein Attest nötig, das die Erkrankung des Kindes bestätigt.
Das Gesetz sagt: Jeder Arbeitnehmer darf sich pro Kind und Jahr bis zu zehn Tage freistellen lassen. Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf 25 Tage jährlich beschränkt. In dieser Zeit helfen die gesetzlichen Kassen mit Krankengeld aus. Mehr Informationen über Ihre Rechte, wenn das Kind krank ist, finden Sie hier.
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit Dr. Till Bender
- www.au-schein.de: Webseite der Dr. Ansay AU-Schein GmbH
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