Das Googeln nach Informationen gehört in vielen Berufen zum Alltag. Arbeitnehmer sollten allerdings vorsichtig sein, wenn sie im Büro nach privaten Dingen suchen. Welche Google-Suchen am Arbeitscomputer tabu sind, welche Seiten Sie nicht besuchen sollten und inwieweit Arbeitgeber ihre Angestellten überwachen dürfen.

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Gleich beginnt das Meeting, aber die fünf Minuten bis dahin reichen aus, um fix noch auf die schöne Lampe bei eBay zu bieten. Die Öffnungszeiten des neuen Fitnessstudios wollten Sie auch noch kurz checken und weil sich das Treffen verzögert, schauen Sie via Online-Banking auf Ihren Kontostand. Doch Sie sollten sich einer Sache bewusst sein: Wenn Sie privat an Ihrem Computer im Büro surfen, kann der Arbeitgeber theoretisch mitlesen. Und nicht nur das: Sie riskieren eine Abmahnung, wenn Sie den Arbeitsrechner privat verwenden.

Alles, was Sie auf dem Rechner tun, wird festgehalten: Welche E-Mail schreiben Sie wann? Welche Webseiten rufen Sie auf? Was suchen Sie via Google?

Auch wenn Sie den Browserverlauf und alle Cookies löschen: Es nützt nichts. Die Informationen werden auf dem Rechner gespeichert und die IT-Abteilung kann sie auslesen.

Inwieweit dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen?

Allerdings darf der Arbeitgeber das nicht uneingeschränkt veranlassen. Kein Chef darf flächendeckend alle Mitarbeiter überwachen. Es gibt strenge Regelungen, was erlaubt ist und was nicht. Dabei kommt es auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag an.

  • Steht im Vertrag, dass Mitarbeiter den Bürocomputer auch privat nutzen können, darf der Chef die Angestellten keinesfalls kontrollieren.
  • Ist die private Nutzung im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt, darf der Chef lediglich stichprobenhaft überwachen, was einzelne Mitarbeiter am Computer tun – also zum Beispiel den Browserverlauf prüfen. Dazu muss es zwar einen Anlass geben, aber treffen kann es dann jeden.

Stößt der Arbeitgeber auf ein Fehlverhalten, darf er Ihnen nicht gleich kündigen, sondern muss Sie zunächst abmahnen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie stundenlang lustige YouTube-Videos angesehen und Ihre eigentliche Arbeit vernachlässigt haben.

Wonach Sie nicht privat im Büro suchen sollten

Aber es spielt nicht nur eine Rolle, wie viel Zeit Sie am Arbeitsplatz-PC mit privaten Dingen verbracht haben. Es gibt ein paar Dinge und Seiten, die Sie während der Arbeit gar nicht erst googeln oder aufrufen sollten – und die Sie den Job kosten können, wenn Sie zum Wiederholungstäter werden.

1. Tipps für Ihre tägliche Arbeit

Wie erstellt man nochmal eine Formel in Excel? Wie sieht ein gutes Konzept aus? Worauf kommt es in der PR-Arbeit an? Zu diesen Themen finden Sie bei Google hilfreiche Tipps.

Ungünstig ist aber, wenn all das zu Ihren Kernaufgaben gehört und Sie die Lösungen eigentlich wissen sollten. Dann sollten Sie lieber zu Hause danach suchen.

2. Shopping-Sites

Ihr Arbeitgeber bezahlt Sie fürs Arbeiten und nicht dafür, dass Sie bei eBay nach den besten Schnäppchen oder auf Shopping-Sites nach neuen Schuhen suchen. Einkaufen gehört in die Freizeit und nicht ins Büro.

3. Pornos oder Dating-Sites

Eigentlich sollte es klar sein, dass das Ansehen von Erotikvideos oder die Suche nach einem Partner während der Arbeit tabu ist. Das hält offenbar dennoch viele Leute nicht davon ab, auf Google danach zu suchen.

300.000 Suchanfragen nach Porno-Themen gab es laut einer Studie allein 2012 aus Gebäuden des britischen Parlaments, berichtete der "Independent". Ein Mitarbeiter einer US-Behörde wurde gefeuert, weil er innerhalb von zwei Wochen 39 Stunden lang Pornos schaute. Das meldete die "Baltimore Sun“.

4. Jobsuche und Bewerbungsratgeber

Suchen Sie nach Stellenanzeigen oder Ratgebern für den richtigen Lebenslauf, macht das den Arbeitgeber stutzig. Noch schlimmer ist es, wenn Sie sich eine Stelle bei einer konkurrierenden Firma ansehen.

Auf keinen Fall sollten Sie eine Bewerbung oder Kontaktanfrage an dieses Unternehmen vom Arbeitsrechner aus versenden. Ihnen droht Ärger, weil Sie gegen Vertragsklauseln zu vertraulichen Informationen verstoßen.

5. Alles, was mit Ihrer Nebentätigkeit zu tun hat

Haben Sie noch einen Nebenjob, bei dem Sie zum Beispiel Waren online verkaufen? Erledigen Sie nichts, was damit zu tun hat, von Ihrem Arbeitsrechner aus.

Sie sollten auch nicht nach Tipps oder Informationen zu diesem Thema googeln. Ihre Firma bezahlt Sie für Ihre Arbeitsleistung, nicht für eine weitere Tätigkeit, die damit nichts zu tun hat.

6. Radikale Sites

Websites von terroristischen Vereinigungen, radikale Facebook-Gruppen und Ähnliches sollten Sie sich gar nicht ansehen, erst recht nicht in der Arbeit. Auch, wenn Sie nur recherchieren wollen, warum sich ein Freund dort angemeldet hat: Machen Sie das lieber von zu Hause aus.

7. Private Angelegenheiten

Die schönsten Reiseziele für den nächsten Urlaub, die besten Locations für eine Familienfeier, die tollsten Wanderwege in der Umgebung: Nach solchen Informationen sollten Sie daheim googeln, nicht in der Firma.

All das hat ausschließlich mit Ihrer Freizeit und nichts mit der Arbeit zu tun – und gehört deshalb auch nicht dorthin. Ihr Chef wird wohl kaum etwas sagen, wenn Sie kurz den Wetterbericht ansehen. Aber die ausführliche Suche nach Themen zur Freizeitgestaltung geht zu weit.

8. Geheime Informationen über Ihre Firma

Sie haben Gerüchte gehört, dass ein neuer Chef kommen oder eine Abteilung umstrukturiert werden soll? Versuchen Sie lieber nicht, Informationen dazu im Firmennetzwerk zu finden – vor allem nicht, wenn Sie dabei auf gesperrte Verzeichnisse zugreifen wollen, zu denen Sie keinen Zugriff haben. Die IT-Abteilung wird das bemerken – und Sie bekommen womöglich mächtig Ärger.

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