Bei schweren Unwettern kann der Weg zur Arbeit schwierig werden. Müssen Arbeitnehmer dann immer noch pünktlich sein? Und was kann passieren, wenn man zu spät kommt? Diese Regeln gelten.

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Unwetter und Sturm sorgen derzeit für Verkehrsbehinderungen. Züge verspäten sich oder fallen komplett aus. Arbeitnehmer müssen nach geltendem Recht trotzdem pünktlich sein. "Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Deutschen Presseagentur (dpa).

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. "Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: ohne Arbeit kein Lohn", sagt Bredereck. Im Zweifel kann es also sein, dass Wochenendpendler, die feststecken oder erst später ins Büro kommen können, kein Gehalt für die Zeit bekommen, in der sie nicht da waren.

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten - oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. Viele Arbeitgeber hätten im Falle von Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Sturms der Stärke wie beim Tief "Sabine" Verständnis, wenn Mitarbeiter zu spät kommen.

Wer dagegen kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, fragt sich vielleicht, ob der ihn für das Zuspätkommen abmahnen kann. "Da kommt es drauf an, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft", stellt Bredereck klar. Einen Sturm müsse man aber nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen vorhersehen, so Brederecks Einschätzung.

Herrschen aber schon seit mehreren Tagen schwierige Wetterbedingungen wie Glatteis oder Schnee, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.

Zu Hause bleiben bei Unwettern

Bei konkreten Unwetterwarnungen verhält es sich ein wenig anders. Sollte der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor herabfallenden Gegenständen warnen und raten, den Aufenthalt im Freien möglichst zu vermeiden, dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben.

Ein langer Arbeitsweg wäre in diesem Fall unzumutbar, was eine "begründete Arbeitsverhinderung" darstellt. Dabei ist es vor allem wichtig, den Chef umgehend darüber zu informieren. (ff)

Verwendete Quellen:

  • Spiegel: "Unwetter - das müssen Arbeitnehmer wissen"
  • Deutscher Wetterdienst: "Unwetterwarnung"
  • dpa

Alle Entwicklungen zum Sturm "Sabine" finden Sie hier in unserem Live-Blog

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